Maxpool hat eine neue LV-Abrechnungsformel für angebundene Partner. Diese sollen künftig einen Pauschalwert von 88 Prozent der LV-Courtagen über alle Bereiche erhalten. Bei inaktiven Maklern, die nur gelegentlich Geschäft über die Hamburger platzieren, liegt das Verhältnis bei 80 Prozent für den Makler und 20 Prozent für maxpool.

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Für angebundene Partner soll sich, so der Maklerpool in einer Pressemitteilung, dadurch eine Win-win-Situation ergeben. So liege der Vergütungssatz, den maxpool mit Produktgebern vereinbart hat, im Mittel zwischen 10 und 20 Prozent über dem Wert, den Makler auf direktem Wege bei einer Direktanbindung an den Versicherer erhalten würden. Der neue Abrechnungssatz soll im Vergleich zu den bisherigen Abrechnungskonditionen mindestens gleich, zumeist aber etwas besser für den Makler ausfallen.

Maxpool nimmt sich pauschal 12 Prozent der Courtage

Zudem soll die neue Regelung deutlich mehr Transparenz bieten. „Infolge der Umsetzung des LVRG kann der Makler kaum mehr überblicken, welche Tarife bei welchem Anbieter wie vergütet werden. Wir möchten mit unserer neuen Abrechnungsstrategie als Partner des Maklers unseren Beitrag dazu leisten, diese undurchsichtige Situation nicht zusätzlich noch zu verkomplizieren.“, erklärte maxpool-Chef Oliver Drewes.

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Sofern ein Versicherer seine Vergütungskonditionen bereits infolge des LVRG reduziert hat, rechnet der Pool ab sofort nach dem neuen Verteilungsschlüssel. „Der Makler kann sich darauf verlassen, dass wir als Pool einen einheitlichen Kostensatz auf Prozentbasis für unsere Dienstleistungen erheben und uns bei geringeren Abrechnungssätzen daher automatisch mit reduzieren. Somit begegnen wir auch dem Verdacht, dass sich der Pool auf Kosten des Maklers hinsichtlich der LVRG-Reduzierung schadlos halten möchte.", führt Oliver Drewes aus.

maxpool Servicegesellschaft für Finanzdienstleister mbH

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