Um den Arbeitgeber Beiträge für eine Absicherung im Alter zahlen zu lassen, gibt es mehrere Möglichkeiten. Die Nutzung einer Unterstützungskasse ist der älteste von fünf Durchführungswegen für die bAV, der durch das Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG) anerkannt wird.

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Wie funktionieren Unterstützungskassen?

Unterstützungskassen erstellen einen Leistungsplan auf Grundlage der Versorgungsordnung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die Zusagen und Merkmale wie Höhe der Zahlungen, Laufzeiten oder Wartezeiten etc. beinhaltet, davon ausgehend zahlen sie im Leistungsfall. Dieses Modell stellt keine versicherungsbasierte Lösung zur betrieblichen Altersvorsorge dar: Anders als beispielsweise bei einer Einzel- oder Gruppenlebensversicherung für den jeweiligen Arbeitnehmer gewähren Unterstützungskassen auf Leistungen keinen Rechtsanspruch. Folglich unterliegen sie nicht der Versicherungsaufsicht und sind in der Anlage ihres Vermögens frei. Die Kassen können so einen Teil des anzusparenden Vermögens im Unternehmen belassen. Der Anspruch auf Leistung für die Arbeitnehmer ist aber dennoch u. a. durch Rechtssprechungen der Arbeitsgerichte gegeben.

Sie sind eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung eines Unternehmens oder mehrerer Unternehmen, zumeist in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins. Der Arbeitgeber zahlt Beiträge selbst oder vom Bruttogehalt des Arbeitnehmers. Im Falle einer Insolvenz des Unternehmens schützt der Pensions-Sicherungs-Verein (PSV a. G.), an den zusätzlich Beiträge zu zahlen sind. Durch den Abschluss einer Rückdeckungsversicherung sollte der Arbeitgeber zudem erheblichen Risiken im Leistungsfall vorbeugen und eine vollständige Vorfinanzierung der späteren Versorgungsleistungen absichern.

Unterstützungskassen - Vorteile für Arbeitgeber

Die Kanzlei F.E.L.S. aus Nürnberg beobachtet seit Bekanntwerden der Nahles-Pläne ein stetig steigendes Interesse an den Seminaren und Workshops zu Themen der betrieblichen Altersvorsorge. In diesem Zusammenhang sprechen sich deren Berater für die Nutzung pauschaldotierter Unterstützungskassen aus.

Vorteile dieser Vorsorgeform seien die strategische Sicherung der Liquidität des Unternehmens, mittelfristige Banken- und Börsenunabhängigkeit, Steigerung der Mitarbeiter-Identifikation mit dem Unternehmen, Steuervorteile und die Möglichkeit von Individual-Konzepten.

Unterstützungskassen - Vertriebspotential für Makler?

Für bAV-Berater würde die Empfehlung dieser Absicherungsform Vorteile bieten, erläutert die Kanzlei. Die Erfolgsaussichten seien angesichts einer durchschnittlichen Teilnahmequote in den Unternehmen von über 80 Prozent ausgesprochen hoch und die Abschlüsse sind stornofrei.

Die Nutzung einer Unterstützungskasse birgt allerdings auch Nachteile, auf die Versicherungsmakler hinweisen sollten. Ein entscheidender Nachteil für den Arbeitnehmer ist: Scheidet er aus dem Unternehmen aus, ist es nicht möglich die Absicherung mit eigenen Beiträgen fortzuführen. Weiterhin eignet sich diese Vorsorgeform eher für Arbeitnehmer mit höheren Einkommen. Auch die Nachteile für den Arbeitgeber sollten Vermittler kennen: Diese sind bei der Flexibilität der Finanzierung eingeschränkt, ein Entgeltumwandlungsanspruch des Arbeitnehmers mit Riester-Förderung ist nicht umsetzbar, es ist keine Beitragszusage möglich und es müssen Beiträge an den PSV gezahlt werden.

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Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GdV) empfiehlt zudem vor allem kleineren Unternehmen statt einer pauschaldotierten Unterstützungskasse eher Gruppenunterstützungskassen, um den Verwaltungsaufwand für den Arbeitgeber gering zu halten. Diese würden gegen Gebühr einen Großteil des Verwaltungsaufwands übernehmen.

GdV, Kanzlei F.E.L.S.

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