Seit Anfang März gab es zahlreiche Anwürfe von Versicherungsmaklern gegen die R+V Versicherung, die Makler fühlten sich von der R+V fehlerhaft behandelt. In zwei offenen Briefen wirft der Interessenverband der Makler, IGVM, dem Versicherer unter anderem vor, er würde die freien Vermittler zu Bonitätsprüfungen drängen.

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Einer der inzwischen populärsten Opponenten der R+V ist Matthias Helberg. Die Versicherung hatte dem Osnabrücker Makler urplötzlich die Courtage-Vereinbarung gekündigt, nachdem sich dieser geweigert hatte, den Vertragsnachtrag des Wiesbadener Versicherers anzunehmen - die Weigerung lag auch in den im Vertrag enthaltenen GDV-Kodex-Bestandteilen begründet. Die Kündigung geschah ohne Angabe von Gründen und ohne Berücksichtigung des Schicksals von Helbergs Vertragsbestand.

Brüchiger Frieden zwischen IGVM und R+V

Erst nach dem zweiten offnen Brief, die über den Maklerverband IGVM an die R+V gerichtet wurden, kam es von der Versichererseite zu Stellungnahmen und deeskalierenden Zusagen im Sinne "Marktusancen entsprechendem Verhalten". Vor der Presseaktivität Helbergs war es mit dem guten Benehmen noch nicht allzu weit her gewesen und auf eine Begründung für die Kündigung von Helberg ließ lange auf sich warten.

Eine Alibi Begründung für Helbergs Kündigung hat die R+V inzwischen nachgereicht, es sei die "Unwirtschaftlichkeit" seines Bestandes gewesen, die den Versicherer zu diesem Schritt genötigt habe. Die IGVM forderte darauf hin eine Rentabilitätsübersicht an, um die Aussage zu verifizieren. Doch hat die R+V die erforderliche Übersicht bisher nicht vorweisen können. Statt sich konsequent versöhnlich zu zeigen, hat der Versicherer nun ein neues Ärgernis provoziert, indem es die Verpflichtung zu Bonitätsprüfungen für Kfz-Verträge formulierte, wobei der Makler den Kunden darüber aufzuklären habe. Die Vorgabe zu Bonitätsprüfungen sei auch für die R+V Tochter Kravag, dem Auto-Spezialversicherer, verbindlich. Der Verband der Versicherungsmakler steht dieser Neuerung kritisch gegenüber.

Die IGVM sieht den Zwang zur Bonitätsprüfung deshalb kritisch, da es sich dabei um eine Informationspflicht handle, die allein dem Versicherer obliege. Wenn sich das ändern sollte, dann, so der Verband, muss der Mehraufwand des Maklers für Information und Dokumentation auch entlohnt werden. Eine Stellungnahme dazu hat R+V angekündigt. Sprachlos beobachtet man das Getöse und fragt sich, ob sich das Unternehmen so gar keine Sorgen um seinen Ruf macht.

Fairer Umgang mit den Kunden versprochen

In der aktuellen Pressemitteilung der IGVM vom 13.März 2015 ist jedenfalls zu lesen, dass sich die R+V in ihrem Antwortschreiben auf den zweiten offenen Brief des zweiten stellvertretenden Vorsitzenden der IGVM, Michael Otto, an den Vorstand der R+V, Dr. Norbert Rollinger, zum fairen Umgang mit den Kunden des Versicherungsmaklers Helberg hat hinreißen lassen.

Zuvor hatte das IGVM-Vorstandsmitglied, Michael Otto, das ursprüngliche Ansinnen der R+V, die Versicherungsverträge der Helberg-Kunden kündigen zu wollen, scharf kritisiert und verurteilt. „Es darf nicht sein, dass Meinungsverschiedenheiten zwischen Versicherern und Versicherungsmaklern, die sich eben nicht alles von Versicherungsunternehmen vorschreiben lassen, auf dem Rücken und damit zu Lasten der Maklerkunden ausgetragen wird“, protestierte der Verbandsvertreter Otto.

Auch das verbraucherschädliche Verhalten versus die Courtagezusage an Helberg sowie die Drohung, ihn ab Januar 2016 nur noch als Korrespondenzmakler weiterzuführen und die durch ihn vermittelten und betreuten Versicherungsverträge in den Direktbestand zu übernehmen, sind überwunden. Plötzlich ist ehrenhaftes Gebaren eine Selbstverständlichkeit geworden. „Selbstverständlich werden wir uns auch nach Beendigung der Zusammenarbeit mit Herrn Helberg den Marktusancen entsprechend verhalten und so lange Courtage zahlen, wie die betreffenden Verträge bei uns bestehen“, lässt sich der Vorsitzende Dr. Norbert Rollinger im Schreiben der R+V vom 4.3.2015 an den IGVM-Vorstand zitieren. Das ist alles sehr erfreulich. Dennoch bleiben ein unangenehmer Nachgeschmack und offene Fragen:

Offene Fragen

Erstens: Warum hat die R+V auf den Widerspruch des Versicherungsmaklers Helberg überhaupt in einer solchen völlig überzogenen und unangemessenen Form reagiert und ist erst auf die öffentlich gemachte Interventionen der IGVM umgeschwenkt?

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Zweitens: Sie ist bis heute den Nachweis für ihre Behauptung schuldig geblieben, der fristlose Widerruf der Courtagezusage an Helberg hänge nicht mit dessen Weigerung zusammen, sich in der neuen Courtagezusage auf den Datenschutzkodex des GDV „Code of Conduct“ verpflichten zu lassen und dieser sich zugleich weigerte, auch den darin enthaltenen weiteren absolut nicht maklerkonformen Anweisungen des Versicherer an den Versicherungsmakler Folge zu leisten.

Pressemitteilung IGVM, Versicherungsbote

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