Zum Jahreswechsel 2014/15 steigen mit großer Wahrscheinlichkeit die Prämien für Neukunden einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Der Grund: Die Bundesregierung hat mit dem Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG) eine Absenkung des Garantiezinses von 1,75 auf 1,25 Prozent beschlossen. Dieser Garantiezins ist auch für das Finanzpolster wichtig, mit dem die Anbieter Rücklagen für den Eintritt einer Berufsunfähigkeit aufbauen. Sinkt der Garantiezins, schrumpft zugleich das Polster: die Kunden müssen den Trend dann durch höhere Beiträge ausgleichen. Abhängig vom Alter des Versicherungsnehmers könnten sich die Prämien 2015 um über 7 Prozent verteuern.

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Die Teuerung wird nur Neuverträge betreffen, nicht aber Bestandskunden. Denn in der Regel wird der maximale Bruttobeitrag über die gesamte Vertragslaufzeit garantiert. Aus diesem Grund raten auch Versicherungsexperten dazu, Interessenten sollten noch in diesem Jahr eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen. Schließlich muss jeder vierte Arbeitnehmer seinen Beruf vor Erreichen des Rentenalters aufgeben – die Deutsche Rentenversicherung aber zahlt im Schnitt nur eine Monatsrente von 650 Euro bei voller Erwerbsminderung. Das Armutsrisiko ist für die Betroffenen entsprechend hoch.

Manche BU-Versicherer erlauben Rückdatierung des Vertrages auf den Dezember des Vorjahres

Allerdings bieten manche BU-Versicherer ihren Neukunden einen ganz besonderen Service. Wer im Januar eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließt, kann den Vertrag auf den 01. Dezember des jeweiligen Vorjahres zurückdatieren lassen. So wird der Versicherte auf dem Papier jünger gemacht – und der Beitrag sinkt. Die Versicherungen werben mit dieser Option um gute Kunden auf einem hart umkämpften Markt.

Als Rechenbeispiel nennt eine große Versicherung einen Bürokaufmann, Jahrgang 1981, der den Berufsunfähigkeitsschutz mit einer monatlichen Rente von 1.500 Euro abschließt. Er spart innerhalb des Beispieltarifes bei einer Rückdatierung jährlich 77,28 Euro. Wer seinen Vertrag über 36 Jahre laufen lässt, würde insgesamt einen Betrag von 2.782,08 Euro sparen! Eine entsprechende Rückdatierung ist also immer empfehlenswert, so dass Kunden bei der Versicherung anfragen sollten, ob sie dies gestattet.

Rückdatierung im Januar 2015 rettet nicht den höheren Garantiezins!

Doch würde eine entsprechende Rückdatierung im Januar 2015 auch den höheren Garantiezins von 1,75 Prozent sichern? Dann könnte die Prämienexplosion im Zuge des LVRG zumindest im ersten Monat des kommenden Jahres aufgefangen werden, der Neukunde würde doppelt sparen. Versicherungsbote hat beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) nachgefragt, wie es sich in diesem Fall verhält. Die Antwort: Nein, eine Rückdatierung sichert zum Jahresbeginn 2015 nicht den höheren Garantiezins! Wer davon profitieren will, muss noch in diesem Jahr einen BU-Schutz abschließen!

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“Eine Rückdatierung ist grundsätzlich möglich“, schrieb eine Sprecherin des GDV. „Allerdings ist im vorliegenden Fall die Deckungsrückstellungsverordnung (DeckRV) zu beachten. Dort ist in § 2 Abs. 2 Satz 1 geregelt, dass der vom Versicherungsunternehmen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses verwendete Rechnungszins für die Berechnung der Deckungsrückstellung für die gesamte Laufzeit des Vertrages gilt. Da der Vertragsabschluss in dem gebildeten Beispiel im Januar 2015 erfolgen soll, gilt daher der Rechnungszins, der ab dem 1. Januar 2015 bei 1.25 Prozent liegt. Dies bedeutet, dass eine Rückdatierung, die im Januar 2015 auf den 01. Dezember 2014 vorgenommen wird, nicht bewirkt, dass der Rechnungszins für den rückdatierten Vertrag bei 1,75 Prozent liegt.

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