In rund drei Wochen wird die elektronische Gesundheitskarte (eGK) mit Lichtbild Pflicht. Doch im Juni 2014 hatten zwei von 70 Millionen gesetzlich Versicherten noch keine solche Karte, berichtet der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherungen. Auch eine aktuelle Umfrage der Deutschen Presseagentur (dpa) in Sachsen-Anhalt bestätigt die hohe Zahl. In dem Bundesland besitzen zehntausende Bürger noch nicht den neuen Ausweis, alle Kassenanbieter seien betroffen.

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Wollen diese Patienten ab dem 01. Januar 2015 eine Arztpraxis besuchen, stehen sie vor großen Problemen. Die alten Krankenversicherungskarten sind dann ungültig und können nicht mehr eingelesen werden. Für die Betroffenen wird es eng: Nach Abgabe des Lichtbildes in den Geschäftsstellen dauert es mindestens eine Woche, bis die neue Chipkarte ausgestellt ist.

Ohne Gesundheitskarte droht Privatrechnung

Doch was bedeutet es für Versicherte, wenn sie krank werden und keine gültige Karte vorweisen können? Angst, dass sie der Arzt nach Hause schickt, müssen sie zumindest nicht haben. „Selbstverständlich haben Versicherte ab dem 1. Januar 2015 auch dann das Recht behandelt zu werden, wenn sie keine elektronische Gesundheitskarte (eGK) beim Arzt vorlegen“, schreibt der GKV-Verband auf seiner Webseite.

Nach dem Arztbesuch muss der Patient innerhalb von zehn Tagen nachweisen, tatsächlich den Schutz einer Krankenversicherung zu genießen. Entweder er legt innerhalb dieser Frist eine gültige Gesundheitskarte vor oder ein Schreiben der Krankenkasse. Kann er das nicht, ist der Arzt berechtigt, eine Privatrechnung zu stellen. Der Patient muss diese dann zunächst aus eigener Tasche bezahlen. Er erhält jedoch vom Arzt das Geld zurück, wenn er innerhalb des Quartals, in dem die Behandlung erfolgte, einen Versicherungsnachweis erbringt.

In der Zahnarztpraxis gilt eine etwas abweichende Regelung: Hier besteht für den Versicherten zwar ebenfalls die Möglichkeit, die eGK oder einen anderen Anspruchsnachweis seiner Krankenkasse innerhalb von zehn Tagen nach der Behandlung vorzulegen, sodass vom Zahnarzt keine Privatrechnung gestellt wird. Ein Nachreichen des Versicherungsnachweises bis zum Ende des Quartals, in dem die Behandlung stattgefunden hat, ist in der zahnärztlichen Praxis jedoch nicht vorgesehen. Hier kann es für die Betroffenen schnell richtig teuer werden!

eGK ist eine „Riesen Baustelle“

Eine Erfolgsgeschichte ist die elektronische Gesundheitskarte bisher nicht. Ihre Einführung ist bereits im Jahr 2002 angedacht gewesen, aber durch unterschiedliche Interessenparteien verhindert und verzögert worden. Zweck der Einführung: Durch das Passfoto sollte ein Missbrauch und die Mehrheitsnutzung erschwert werden.

„Bis wir zur Karte überhaupt gekommen sind, gab es ein Hauen und Stechen“, sagt Volker Schmeichel, stellvertretender Leiter des Verbands der Ersatzkassen Sachsen-Anhalts (vedk), der Mitteldeutschen Zeitung. „Das war und ist eine Riesen Baustelle“. Hinzu gesellten sich technische Probleme, muss doch gewährleistet sein, dass jede Praxis über die entsprechende Soft- und Hardware verfügt. Bisher hat die Umstellung auf die eGK über 14 Milliarden Euro verschlungen: Angedacht waren ursprünglich nur eine Milliarde Euro.

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Kritiker machen vor allem datenschutzrechtliche Bedenken gegen die Karte geltend. Diskutiert wird etwa, zukünftig auch Röntgenbilder oder Rezepte auf der eGK zu speichern – sie wäre ein Superdatenspeicher, von dem sich ganze Krankheitsbiographien ablesen ließen. Verbraucherschützer warnen bereits vor einem Datenleck, sollten zukünftig sensible Daten auf der eGK hinterlegt werden. Nicht jeder darf schließlich wissen, ob ein Patient sich regelmäßig in Behandlung eines Psychologen befindet oder an einer Krankheit wie Aids leidet. In Verbindung mit der Vorratsdatenspeicherung könnte sich die Gesundheitskarte als trojanisches Pferd für die Privatsphäre entpuppen.

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