Verbrauchern steht in der Kfz-Versicherung ein Sonderkündigungsrecht zu, wenn der Anbieter die Haftpflichtprämie erhöht. Häufig ist dann vom Stichtag 30. November die Rede. Doch Kunden haben auch nach diesem Termin das Recht zur außerordentlichen Kündigung: Immer dann, wenn die Versicherer ihre neuen Preise in einem Schreiben an die Kunden bekanntgeben. Häufig tun sie das erst kurz vor oder sogar nach dem Stichtag. Damit versuchen die Versicherer, Kündigungen zu verhindern. Innerhalb eines Monats können Kunden ihrer Kfz-Versicherung jedoch auch nach Zugang des Schreibens außerordentlich kündigen. Als Grund genügt es, auf den Preisanstieg zu verweisen.

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"Das Recht der außerordentlichen Kündigung besteht immer dann, wenn der Beitrag ohne Verschulden des Versicherungsnehmers steigt", sagt Daniel Friedheim vom Vergleichsportal check24.de. Und weiter: "Es gilt z. B. dann, wenn die Erhöhung durch die Umstufung des Fahrzeugs in eine andere Regional- oder Typklasse bedingt ist. Steigt der Beitrag durch die Änderung prämienrelevanter Merkmale - beispielsweise indem der Kunde einen weiteren Fahrer versichert - gilt das Sonderkündigungsrecht nicht."

2015 erwarten viele Verbraucher steigende Prämien

Für 2015 kann sich der Kfz-Versicherungsbeitrag für Kunden um fünf Prozent oder mehr erhöhen. Verbraucher profitieren dann von den derzeit stark gesunkenen Preisen für Kfz-Versicherungen. Deren durchschnittlicher Beitrag hat sich seit August um 25 Prozent verringert. Momentan liegt die durchschnittliche Haftpflichtprämie zwei Prozent unter dem Stand von 2013 (Dezember 2013: 257 Euro).

Im Kündigungsschreiben als Grund unbedingt die Beitragserhöhung angeben

Bei der Kündigung müssen sich die Wechselwilligen als Grund explizit auf die Erhöhung der Beiträge beziehen. Sonst darf die Assekuranz eine Kündigung nach dem 30. November ablehnen. Die Kündigung wird ab dem Zeitpunkt gültig, wo auch der neue Preis gültig wird.

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Relativ unkompliziert können Versicherungsnehmer aus ihrem Altvertrag aussteigen, wenn sie ein neues Auto kaufen oder das alte Gefährt ummelden. In der Regel wird die Kfz-Police zum Abmeldetag aufgehoben und der Fahrer darf sich sofort einen neuen Versicherungsanbieter suchen. Auch ein Blick in die Vertragsbedingungen der Kfz-Versicherung lohnt. Eine steigende Zahl an Versicherern geht dazu über, individuelle Kündigungsfristen zu garantieren.

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