Die Rente mit 63 sorgt weiter für Debatten. Letzte Woche war bekannt geworden, dass die Reform der Bundesregierung sich als Kostenfalle entpuppen könnte: Allein in den ersten 18 Monaten soll sie 1,45 Milliarden Euro mehr verschlingen als erwartet. Nun hat der Freiburger Ökonom Lars Feld, Leiter des Walter Eucken Instituts und einer der Wirtschaftsweisen, das Programm als sozial ungerecht kritisiert.

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Umverteilung von unten nach oben?

“Die Rente mit 63 führt zu einer Umverteilung von unten nach oben“, sagte Feld der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung. „Denn wegen der Kosten der Frühverrentung werden künftige Rentensteigerungen niedriger ausfallen. Das wird insbesondere Bezieher kleiner Renten treffen. Die zahlen so für den früheren Ruhestand gut verdienender Facharbeiter.“

Gegenüber dem Blatt sprach der Ökonom von einer „deutlichen Unterschätzung“ der tatsächlichen Anträge und Kosten. So war am Mittwoch bekannt geworden, dass alleine zwischen Juli und Oktober mehr als 162.000 Beschäftigte einen Antrag gestellt hatten. Die ursprünglichen Prognosen der Bundesregierung wurden damit weit übertroffen.

Vor einer Antragsflut bei der Rente mit 63 warnt auch Ulrich Walwei vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsvorschung (IAB). Weil die geburtenstarken Jahrgänge von 1950 bis 1963 vorzeitig in den Ruhestand gehen dürfen, „könnten in den kommenden Jahren jährlich 300.000 bis 450.000 Personen anspruchsberechtigt sein“, sagte der Forscher der Rheinischen Post. Er rechnet mit jährlichen Mehrkosten von bis zu 3 Milliarden Euro.

Überwiegend männliche Fachkräfte gehen in Rente

Bisher seien es vor allem erfahrene Fachkräfte, die vorzeitig in Rente gehen wollen, berichtet die FAS. Ein weiteres Problem: Zwei Drittel der Antragsteller sind Männer. Viele Frauen erfüllen die Anforderung von 45 Beitragsjahren zur Rentenversicherung nicht, weil sie sich öfters mit Brüchen in der Erwerbsbiographie konfrontiert sehen.

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Laut dem seit 01. Juli geltenden Gesetz haben Beschäftigte mit 63 Jahren Anspruch auf die volle Rente, wenn sie mindestens 45 Jahre lang Beiträge in die Rentenkasse eingezahlt haben. Zu den Beitragszeiten zählen auch Zeiten der Wehr- und Zivildienstpflicht, der nicht erwerbstätigen Pflege von Angehörigen, der Kindererziehung bis zum 10. Lebensjahr, des Bezugs von Arbeitslosengeld sowie der geringfügigen Beschäftigung (anteilig).

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