Autofahrer, die häufig andere Personen mitnehmen, haben sicher schon einmal darüber nachgedacht, eine Insassenunfallversicherung abzuschließen. Doch diese ist laut Bund der Versicherten (BdV) überflüssig, da mögliche Schäden bereits durch andere Versicherungen abgedeckt sind.

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Kfz-Versicherung: Der wichtigste Schutz ist die Haftpflichtversicherung

Wird ein Insasse durch einen Unfall verletzt oder getötet, zahlt der Versicherer. Dabei versichert sind alle Unfälle, die ausschließlich im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Gebrauch eines Fahrzeuges entstehen.

Allerdings sind die meisten Schäden bereits über andere Versicherungen abgesichert. So haftet bei selbstverschuldeten Unfall die Kfz-Haftpflichtversicherung des Fahrers für Schäden bei Bei- und Mitfahrern. Lediglich der Fahrer erhält bei einem selbstverschuldeten Unfall keine Leistungen aus der Kfz-Haftpflichtversicherung. In diesem Fall kann er nur die eigene Krankenversicherung in Anspruch nehmen.

Warum ist diese Versicherung meist überflüssig?

Bei einem fremdverschuldeten Unfall kommt für alle Unfallopfer die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers auf. Sollte der Unfallgegner mit seinen Versicherungsbeträgen im Rückstand sein oder ist dessen Versicherungsgesellschaft pleite gegangen, gehen Fahrer und Mitfahrer dennoch nicht leer aus. Dann springt der Fonds aller Haftpflichtversicherer ein.

Haben die Mitfahrer eine Unfall- oder Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen, ist diese ebenfalls zuständig. Im Krankheitsfall wird zudem der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall leisten.

Geringe Schadenquote zeigt den geringen Nutzen

Der geringe Nutzen der Insassenunfallversicherung zeigt sich übrigens auch in der sogenannten Schadenquote: Sie liegt bei nur 20 Prozent. Das bedeutet, dass 80 Prozent der Beitragseinnahmen von den Versicherern direkt als Gewinn verbucht werden.

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Laut Fachzeitschrift „auto motor und sport“ zahlen Deutsche jedes Jahr insgesamt über 100 Millionen Euro an Versicherungsbeträgen in die Insassenunfallversicherung ein.

T-Online

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