Bei Berufsunfähigkeit fällt das Arbeitseinkommen weg und es müssen zudem oftmals Hilfsmittel und Therapien bezahlt oder gar teure Umbauten durchgeführt werden. Ohne eine private Vorsorge kann man daher im Fall der Fälle seinen Lebensstandard nicht halten, da die gesetzliche Erwerbsminderungsrente oftmals nur einen Bruchteil des ursprünglichen Einkommens abdeckt. Eine private Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung ist daher unabdingbar.

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Wann zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung?

Der Markt bietet viele Varianten der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung. Die Versicherung greift dann, wenn der Versicherte aufgrund einer Erkrankung, als Folge einer Körperverletzung oder bei übermäßigem Kräfteverfall (mind. 50 Prozent) berufsunfähig wird. Im Versicherungsfall wird eine im Vertrag festgelegte Rente bezahlt, wenn der Erwerbstätige langfristig nur noch maximal die Hälfte der ursprünglichen Arbeitszeit (von ursprünglich 8 Stunden können beispielsweise täglich nur noch 4 Stunden gearbeitet werden) leisten kann.

Als berufsunfähig gilt in der Regel auch, wer pflegebedürftig mit mindestens Pflegestufe 1 wird. Wenn der Beruf (der eine entsprechende Qualifikation und Erfahrung fordert) also nicht mehr ausgeübt werden kann, dann springt die Berufsunfähigkeitsversicherung ein und schützt damit auch den sozialen Status.

Vertragliche Unterschiede bei BU-Versicherungen

Bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung sind die jeweiligen vertraglichen Regelungen entscheidend. Die Berufsunfähigkeit wird darin nicht einheitlich definiert und kann daher variieren. Das Vorliegen einer Berufsunfähigkeit laut Vertrag wird vom Leistungsprüfer des Versicherers entschieden. Grundlage für die Prüfung ist in der Regel ein Attest des Haus- oder Facharztes, das bei der Versicherung eingereicht werden muss. Meist holt danach der Versicherer bei seinem Versicherten oder den behandelnden Ärzten weitere Informationen ein und zieht gegebenenfalls einen weiteren Arzt hinzu. Liegt anschließend laut Versicherer keine Berufsunfähigkeit vor, kann der Versicherte den Ombudsmann der Versicherungswirtschaft kontaktieren, der dann als neutraler Schlichter vermitteln kann.

BU-Varianten und Leistungen

Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) handelt es sich üblicherweise um eine Risikoversicherung, d. h. dass der Versicherte kein Kapital anspart, das er bei Nichtinanspruchnahme am Ende der Versicherungsdauer ausbezahlt bekommt. Eine BU kann als Zusatzversicherung oder als selbstständige Versicherung abgeschlossen werden.

Wird sie als selbstständige Versicherung abgeschlossen, so ist der Berufsunfähigkeitsschutz Gegenstand des Hauptvertrages. Wird der Versicherte berufsunfähig, so zahlt sie eine BU-Rente. In Kombination mit einer Hauptversicherung (z. B. Renten- oder Lebensversicherung) kann die BU als Zusatzversicherung abgeschlossen werden. Diese soll die Beitragszahlung der Versicherten zur Altersvorsorge im BU-Fall sicherstellen. Die Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente ist bei dieser Variante ebenfalls möglich.

Die Beitragshöhe für eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist einerseits von der Versicherungsvariante abhängig (Zusatzversicherung oder selbstständige Versicherung). Anderseits spielen Faktoren wie die Rentenhöhe, die Vertragslaufzeit, der ausgeübte Beruf, aber auch das Ergebnis der Risikoprüfung eine Rolle.

Darauf müssen Antragssteller achten

Durch die Risikoprüfung ermittelt der Versicherer die Wahrscheinlichkeit einer Berufsunfähigkeit und damit die Höhe der Versicherungsprämie. Für die Risikoprüfung muss der Antragsteller persönliche Angaben machen, die einen Einfluss auf eine mögliche Berufsunfähigkeit haben können:

  • Beruf
  • Alter
  • Aktueller Gesundheitszustand
  • Vorerkrankungen
  • Gefährliche Hobbies

Ein Dachdecker mit bereits zwei zurückliegenden Bandscheibenvorfällen wird beispielsweise als Folge einen deutlich höheren Beitrag leisten müssen als ein kerngesunder Bankkaufmann. In die Versicherungspolice können jedoch auch Ausschlusskriterien aufgenommen werden, um auch Erwerbstätige mit hohen gesundheitlichen Risiken zu versichern. Hier können beispielsweise Herzfehler ausgeschlossen werden. D. h. alle auf den Herzfehler zurückzuführenden Ursachen einer Berufsunfähigkeit wären vertraglich nicht inkludiert. Wird dieser Versicherte allerdings aufgrund eines Rückenleidens berufsunfähig, so erhält er die vertraglich festgelegte Rente.

Bei der Höhe der BU-Rente sollte man sich am letzten Einkommen orientieren. Versicherungsunternehmen sichern in der Regel maximal 75 bis 80 Prozent des Nettoverdienstes ab. Bei Vertragsabschluss sollte man ebenfalls darauf achten, dass die Versicherungshöhe nachträglich angepasst werden kann, um beispielsweise Gehaltssteigerungen oder Änderung der persönlichen Lebenssituation abzudecken.

Kriterien für Berufsunfähigkeit nicht einheitlich

Die Versicherung zahlt nicht jedem Fall, wenn ein Versicherter seinen Beruf nicht mehr ausüben kann. Grund hierfür ist die in vielen Verträgen beinhaltete Verweisungsklausel. Diese besagt, dass ein Versicherter keinen Anspruch auf eine Berufsunfähigkeitsrente hat, wenn es nachweislich einen gleichwertigen Beruf gibt, den der Versicherte ausüben könnte. Wäre die Bezahlung allerdings deutlich niedriger als im ursprünglichen Beruf, so ist die Verweisung ausgeschlossen. Um ganz sicher zu gehen, sollte man sich auf einen BU-Vertrag ohne Verweisungsklausel entscheiden, die von vielen Versicherungsunternehmen angeboten werden.

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Zur Auszahlung einer Rente kommt es in der Regel erst dann, wenn ein Versicherter über einen längeren Zeitraum berufsunfähig bleibt. Hierbei ist ein sogenannter Prognosezeitraum von sechs Monaten üblich. D. h., ein Versicherter bekommt seine BU-Rente ausbezahlt, wenn er mindestens ein halbes Jahr seinen Beruf nicht ausüben kann. Dies gilt oftmals dann auch rückwirkend. Hält die Berufsunfähigkeit mindestens die kommenden drei Jahre an, so zahlt der Versicherer in der Regel eine dauerhafte Berufsunfähigkeitsrente. Im Zweifel kann die Berufsunfähigkeit allerdings alle drei Jahre vom Versicherer überprüft werden.

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