Bereits 2010 wurde die sprachliche Überarbeitung der GDV-Musterbedingungen in Zusammenarbeit mit Prof. Zimmermann angestoßen. Insgesamt wurden bis dato 29 unterschiedliche Versicherungsbedingungen neu gestaltet. Darunter sind die Musterbedingungen für Lebens- und Rentenversicherungen, der privaten Unfall- und der Rechtsschutzversicherung. Diese wurden auf der Homepage des GDV veröffentlicht. Aktuell werden zahlreiche Musterbedingungen aus dem Bereich der Schaden- und Unfallversicherung überarbeitet, die vor allem für Privatkunden relevant sind.

29 Versicherungsbedingungen wurden bereits neu gestaltet

„Die Versicherungswirtschaft möchte damit mehr Produkttransparenz für Kunden schaffen“, sagt GDV-Präsident Alexander Erdland. „Dazu gehört, dass unsere Kunden die Verträge leichter verstehen können. Wir wissen, dass die Bedingungen oft noch zu abstrakt sind. Das wollen wir mit der Überarbeitung ändern.“

Der erfahrene Sprachwissenschaftler Prof. Günther Zimmermann hat bei der Neugestaltung der Bedingungen seine wissenschaftliche Expertise eingebracht. Für Zimmermann hat der Reiz bei der Arbeit im GDV darin bestanden, „die Versicherungsbedingungen in eine Alltagssprache zu übersetzen, ohne ihre Rechtssicherheit zu gefährden.“

Bedingungen: Gratwanderung zwischen sprachlicher Klarheit und Rechtssicherheit

Dies führte dazu, dass nicht alle Vorschläge sprachlicher Klarheit in die neuen unverbindlichen Versicherungsbedingungen übernommen werden konnten. Die Gratwanderung zwischen sprachlicher Klarheit und Rechtssicherheit sei aber nötig gewesen, so Zimmermann weiter, denn „sind die Bedingungen verständlicher formuliert, schafft das mehr Transparenz und damit auch mehr Glaubwürdigkeit.“

Damit künftig Versicherungsverträge für Verbraucher leserlicher werden, haben die Autoren vor allem drei Mittel bei der Aktualisierung angewandt: Entzerren, Reduzieren, Veranschaulichen. Die Autoren haben Sätze gekürzt, weniger Fachbegriffe verwendet und auf Passiv- und Nominalstil verzichtet. Auch das Layout der Texte wurde angepasst.

Neue Stilmittel sind

  • ausführliche Inhaltsverzeichnisse,
  • Aufzählungen,
  • kurze Sätze,
  • eingerückte Beispiele,
  • um sie vom Bedingungstext abzugrenzen
  • die deutliche Kenntlichmachung von Ausnahmetatbeständen

Eine klar formulierte Einleitung erleichtert den Einstieg in die Bedingungswerke. Zwischenüberschriften und eine übersichtlichere Bezifferung, auch im Inhaltsverzeichnis, erleichtern zudem die Orientierung im Bedingungstext. Außerdem enthalten die Bedingungen konkrete Beispiele, die die komplexen Sachverhalte oder auch Fachbegriffe veranschaulichen.

Versicherungsunternehmen haben die Möglichkeit, die verständlicheren Bedingungen für ihre Vertragsgestaltung zu verwenden. Diese sind allerdings unverbindlich - d.h.: Versicherungsunternehmen müssen am Markt unabhängig voneinander agieren. So verlangt es das Kartellrecht. Eine verbindliche Verwendung der Musterbedingungen wäre dementsprechend ein zu starker Eingriff in den freien Wettbewerb und damit unrechtmäßig.

Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.