Endlich ist wieder o'zapft! 4 Schläge brauchte der neue Münchener Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD), bis am Samstag Mittag das erste Bier des 181. Oktoberfestes floss. Reiter hatte zuvor extra mit einem erfahrenen Braumeister den Fassanstich geübt, schließlich verfolgen weltweit Millionen Zuschauer die Eröffnung des größten Volksfestes überhaupt. Bis zum Ende des Gaudis am 05. Oktober werden über 6 Millionen Menschen erwartet. Aber schon Stunden vor dem offiziellen Startschuss waren die ersten Zelte wegen Überfüllung geschlossen und es bildeten sich davor lange Warteschlangen.

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Dass auf der Wiesn einer mal a bisserl über die Strenge schlägt, ist bei so einem großen Volksfest durchaus eingeplant. Jedes Jahr sind die Helfer des Bayrischen Roten Kreuzes (BRK) in Dauereinsatz, weil sich Gäste bei alkoholbedingten Stürzen und Maßkrugschlägereien verletzen. Allein im letzten Jahr mussten über 10.000 Patienten betreut werden. Und so stellt sich die Frage: Welche Versicherung zahlt eigentlich, wenn es doch einmal zu einem Schaden beim zünftigen Feiern kommt?

Private Unfallversicherung zahlt bei Stürzen von der Bierbank

Kommt der Wiesn-Besucher selbst zu Schaden, weil der Gleichgewichtssinn infolge der zweiten Maß Bier gelitten hat oder ein Treffer beim Böllerschießen ins Auge ging, ist es gut über eine private Unfallversicherung zu verfügen. Sie erbringt eine Kapitalleistung oder Rente, wenn die Gesundheit infolge eines Unfalls dauerhaft geschädigt wird. Darüber hinaus bietet sich für die Absicherung bleibender Folgeschäden eine Berufsunfähigkeits- oder Invaliditätsversicherung an.

Beim zünftigen Feiern ist allerdings Vorsicht geboten. Denn wer es mit dem Trinken übertreibt, gefährdet seinen Versicherungsschutz. So beinhalten viele Unfall-Policen eine sogenannte „Alkoholklausel“. Dann ist der Alkoholgenuss zwar bis zu einer gewissen Promillegrenze erlaubt (häufig 1,5 Promille). Wer mehr Alkohol im Blut hat, geht im Schadensfall aber leer aus.

Eine Unfallversicherung kann die Auszahlung einer Rente sogar verweigern, wenn der Versicherte wegen Volltrunkenheit verunglückte. So entschied zum Beispiel das Kammergericht Berlin gegen einen Versicherten, der im Rausch das Fenster öffnete, hinausstürzte und sich eine schwere dauerhafte Gesundheitsschädigung zuzog (Az.: 6 W 12/03).

Haftpflichtversicherung zahlt, wenn andere zu Schaden kommen

Auch wenn durch fahrlässiges Handeln andere Besucher zu Schaden kommen, kann es schnell teuer werden. Ein Urteil des Amtsgerichtes München bestätigt, dass Bierzelte kein rechtsfreier Raum sind. Die Richter verurteilten eine Münchenerin, die beim stehenden Schunkeln von der Sitzbank fiel und dabei einen anderen Besucher erheblich verletzte, zur Zahlung eines Schmerzensgeldes von 500 Euro. In solchen Fällen hilft eine private Haftpflichtversicherung.

Das Fahren unter Alkohol ist eine der häufigsten Vergehen während des Oktoberfests. Denn bei einem Wert ab 1,1 Promille besteht eine Straftat. Im übrigen können auch Kfz-Versicherer die Erstattung des Schadens bei einem Verkehrsunfall unter Alkoholeinfluss ganz oder teilweise ablehnen.

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Kurzzeitschutz mit niedriger Versicherungssumme

Die Versicherungsgruppe die Bayerische bietet in Kooperation mit der Düsseldorfer SituatiVe GmbH für die Gäste des Oktoberfestes eine neue Kurzzeit-Unfallversicherung an, die per App oder Smartphone abgeschlossen werden kann und 24 Stunden Schutz gewährt (wiesnschutz.de). Aber hier ist Vorsicht geboten: die Versicherungssumme ist mit 50.000 Euro viel zu niedrig, um schwere Unfallfolgen dauerhaft abzusichern. Auch ist der Preis von 5,99 Euro für den Kurzzeitschutz recht hoch. Hier gilt: im Zweifel ist eine niedrige Absicherung besser als gar keine. Aber eine vollwertige Unfall-Police ersetzt das Angebot nicht.

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