Erheblichen Nachbesserungsbedarf sieht der BdV in dem Entwurf des neuen Versicherungsaufsichtsgesetzes. Kritisiert wird vor allem die einseitige Belastung der Verbraucher. Wichtige Teile der Überschussbeteiligung sollen zukünftig als Eigenmittelersatz den Versicherungsunternehmen bleiben und diese damit spürbar entlasten.

Anzeige

Überschüsse zweckentfremdet?

Diese Gelder waren laut BdV-Vorstandssprecher Axel Kleinlein ursprünglich als Überschüsse für die Kunden vorgesehen und würden dadurch zweckentfremdet. Aktiengesellschaften erhalten durch diese Änderung einen noch größeren Spielraum für höhere Dividenden. Obwohl rund 30 Milliarden Euro laut Kleinlein als Eigenmittelersatz für höhere Dividendenzahlungen an die Aktionäre eingefroren werden, sind sie auf dem Papier nach wie vor als Überschussbeteiligung vermerkt.

Die Entscheidungsgewalt der vielen Detailregelungen soll dem Gesetzentwurf zufolge der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und dem Bundesministerium der Finanzen obliegen. Dies fördert die Intransparenz in der Versicherungsaufsicht, da der Gesetzentwurf keine übergeordnete Kontrollinstanz vorsieht. Laut Kleinlein könnten auf diesem Wege wichtige Weichenstellung für die Altersvorsorge ohne demokratische Kontrolle durchgeführt werden.

Einige Neuregelungen im Rahmen des neuen Gesetzes greifen vollständig erst in 18 Jahren, da der Entwurf eine sehr lange Übergangsfrist vorsieht. In einigen Teilbereichen soll bis dahin das alte Aufsichtsrecht gelten. Die Verbände hatten im Vergleich zu diesem sehr langen Zeitraum nur wenig Zeit für eine Stellungnahme von der Regierung erhalten. Der BdV und auch die anderen Verbände hatten nach eigenen Aussagen keine Möglichkeit, das Gesetz innerhalb des gestellten Zeitrahmens vollständig zu prüfen.

Was regelt das Versicherungsaufsichtsgesetz?

Für die Deutsche Lebensversicherung ist das Versicherungsaufsichtsgesetz das Herzstück. Beitragsanpassungen in der privaten Krankenversicherung oder Überschussbeteiligungen in der Lebensversicherung werden beispielsweise in diesem Gesetz geregelt. Die Einführung von Solvency II ist für die Überarbeitung des Versicherungsaufsichtsgesetzes verantwortlich. Dieses europaweite Aufsichtsprinzip soll die Versicherer für die künftigen Kapitalmarktkrisen wappnen.

Anzeige

Der BdV rechnet mit einem deutlich erhöhten Verwaltungsaufwand für die Unternehmen durch die Reformen. Dieser Aufwand wird sich dann vermutlich negativ auf die Beiträge der Kunden auswirken.

Anzeige