Im Rahmen ihres Kulturwandels führte die Deutsche Bank das viel beachtete System der roten Flaggen ein. Diese roten Fähnchen sollten in den Personalakten der Mitarbeiter bei Regelverstößen eingetragen werden. Nun rudert die Deutsche Bank zurück und schafft den wesentlichen Teil der Sanktion nach einer Einigung mit dem Betriebsrat wieder ab. Das Flaggensystem bleibt nur noch bei höherrangigen Führungskräften bestehen.

Anzeige

Mit dem im Unternehmen unter „Red Flags“ bekannte Sanktionsmechanismus sollen kleinere Regelverstöße wie zum Beispiel eine verpasste Schulung geahndet werden. Rote Flaggen in der Personalakte bedeuten dann weniger Bonus und stehen Beförderungen im Wege. Das System war 2010 erstmals eingeführt worden.

Regeln intransparent und nicht konkret formuliert

Im Rahmen des Red Flags-Systems mussten ebenfalls Vorgesetzte mit Konsequenzen rechnen, in deren Abteilung zu viele Mitarbeiter ein rotes Fähnchen hatten. Vor zwei Jahren wurde dieses System innerhalb des Kulturwandels als greifbarstes Element eingeführt.

Laut dem Betriebsrat wurde das Flaggensystem vom Management in Deutschland einseitig eingeführt. Belegschaftsvertreter haben eigentlich ein Mitspracherecht bei Neuerungen, die nicht leitende Angestellte betreffen. Darüber hinaus waren die Regelungen den Betriebsräten zufolge intransparent und nicht konkret formuliert. Die Konsequenzen einer roten Flagge könne ein Mitarbeiter demnach nicht abschätzen, so dass die Gefahr willkürlicher Sanktionen bestehe.

Einvernehmliche Lösung

Angestrebt wurde von den Arbeitnehmervertretern ein Einigungsstellenverfahren, das als eine Art Prozessvorstufe vor dem Arbeitsgericht gesehen werden kann. So fand man in wenigen Wochen einen Kompromiss und die Deutsche Bank gab in Deutschland wesentliche Punkte der Flaggensystems wieder auf.

Nachteile müssen somit einfache Mitarbeiter zukünftig durch rote Fähnchen nicht mehr befürchten. Nach wie vor werden Regelverstöße zwar in einer Datenbank erfasst, aber nur noch für Einheiten mit mindestens 250 Beschäftigten ausgewertet. Somit eignet sich das System nicht mehr für einzelne Mitarbeiter, sondern nur noch zur Beurteilung der jeweiligen Führungskräfte.

Anzeige

Generell werden Vorgesetzte aber weiterhin darauf achten, dass sich ihre Mitarbeiter an Verhaltensregeln halten und Schulungen absolvieren. Ein Parallelsystem bedarf es hierfür nicht, da klassische Sanktionsmaßnahmen des Arbeitsrechts wie etwa Abmahnungen ausreichend seien.

Anzeige