Thomas Jäckel, Experte für Kraftfahrt-Versicherungen bei AXA, klärt über wichtige Begriffe auf.

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Neupreisentschädigung

Wer einen Neuwagen besitzt oder dessen Anschaffung plant, sollte sich mit der Neupreisentschädigung auseinandersetzen. Diese Vertragsoption trägt dem erheblichen Wertverlust eines Fahrzeuges in den ersten Monaten nach Kauf Rechnung und schützt vor erheblichen finanziellen Einbußen. Hat der Erstbesitzer einen Totalschaden, ersetzt der Versicherer nicht nur den Wiederbeschaffungswert, sondern den Neupreis des Fahrzeugs. Hinsichtlich der Dauer sind verschiedene Angebote auf dem Markt, Verbraucher sollten hier die Angebote vergleichen.

Kaufwertentschädigung

In einigen Vollkaskoversicherungen ist eine sogenannte Kaufwertentschädigung enthalten. Das Besondere: Hat der Versicherungsnehmer bis zu 24 Monate nach dem Autokauf einen Totalschaden, ersetzt der Versicherer nicht nur den Fahrzeugwert zum Unfallzeitpunkt, sondern den vollen Wiederbeschaffungswert zum Datum der Zulassung.

Werkstattbindung

Mit einer Werkstattbindung erfolgt die Reparatur in einer Partnerwerkstatt des Versicherers. Dadurch wird jedoch der Kaskoschutz für den Versicherungsnehmer deutlich günstiger. Gleichzeitig profitieren Nutzer oftmals von wertvollen Zusatzdiensten wie einem Hol- und Bringservice des reparaturbedürftigen Fahrzeugs sowie der Bereitstellung eines Ersatzwagens.

Zweitwagen

Eine Zweitwagenversicherung ist oft mit der Einstufung in eine bessere Schadenfreiheitsklasse verbunden und so auch mit einem höheren Schadenfreiheitsrabatt. Meist lohnt es sich beim Versicherer zu erfragen, welche Vorteile es hat, wenn mehrere Fahrzeuge beim selben Unternehmen versichert werden.

Allgefahrendeckung

Wie der Name es verspricht: Enthält die Versicherung diese Klausel, ist der Autofahrer nicht nur gegen bestimmte, sondern grundsätzlich gegen alle Gefahren geschützt. Nur was ausdrücklich ausgeklammert wird, ist nicht versichert. Damit ist der Versicherungsschutz sogar noch weitreichender als bei einer gewöhnlichen Vollkaskoversicherung.

Mallorca-Police

Wer in den schönsten Tagen im Jahr ein Auto mietet, sollte über die Mallorca-Police Bescheid wissen. Sie ist in der Regel bereits in der heimischen Kfz-Versicherung enthalten und erhöht die mitunter geringeren Deckungssummen der Kfz-Haftpflichtversicherung im Ausland auf das deutsche Niveau. Weltenbummler sollten jedoch den Geltungsbereich prüfen: Oft ist die Mallorca-Police auf Europa begrenzt. Nur ausgewählte Versicherer bieten Komfortpolicen, mit denen nahezu weltweit Schutz besteht.

Internationale Versicherungskarte

Umgangssprachlich ist sie besser bekannt als „Grüne Karte“. Sie dient im Ausland als Nachweis einer bestehenden Kfz-Haftpflichtversicherung. Bei Reisen innerhalb der Europäischen Union müssen Autofahrer die Grüne Karte übrigens nicht mehr mitführen: Hier gilt bereits das amtliche Kennzeichen als Versicherungsnachweis. Bei Fahrten in Länder außerhalb der EU sollten sich Autofahrer aber unbedingt vor Urlaubsantritt informieren.

Ombudsmann

Der Ombudsmann ist eine unabhängige und für Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle, die bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Kunde und Versicherung zum Einsatz kommen kann. Vorausgesetzt, dem Versicherer wurde die Möglichkeit eingeräumt, seine Entscheidung zu überprüfen. Die Entscheidung des Ombudsmannes ist für Fälle mit Schadensummen von bis zu 10.000 Euro nur für den Versicherer bindend.

Ruheversicherung

Cabrios und Wohnmobile sind meist nur im Sommer auf den Straßen unterwegs. Für Saisonfahrer bietet sich deshalb eine Ruheversicherung an. Wird ein Fahrzeug vorübergehend stillgelegt oder hat es ein Saisonkennzeichen, muss der Versicherungsnehmer für den Ruhezeitraum keinen Beitrag zahlen und profitiert weiterhin von einem Mindest-Versicherungsschutz – vorausgesetzt das Fahrzeug steht in einer privaten Garage oder einem abgeschlossenen Hof und wird nicht bewegt.

GAP-Deckung

Dieser Begriff ist auf das englische Wort für Lücke („gap“) zurückzuführen und bezeichnet bei geleasten Fahrzeugen einen zusätzlichen Schutz: Ohne GAP-Deckung übernimmt die Versicherung bei einem Totalschaden oder Diebstahl oft nur den Wiederbeschaffungswert des Autos.

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Ist die Restforderung der Leasinggesellschaft höher, muss die Differenz aus eigener Tasche gezahlt werden. Eine GAP-Deckung sorgt hier vor – sie übernimmt auch den noch ausstehenden Restbetrag. Einige Versicherer bieten diesen Schutz auch für kreditfinanzierte Fahrzeuge an.

AXA Versicherung

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