Den Honorarberaterkongress 2014 eröffnete VDH-Geschäftsführer Dieter Rauch. In seinem Beitrag ging Rauch auf die täglichen Argumente gegen die Honorarberatung ein und widerlegte Aussagen wie „Die Honorarberatung funktioniert nicht“ oder „Die Honorarberatung schließt eine breite Gruppe der Bevölkerung von der Beratung aus. Nicht jeder kann sich ein Honorar leisten“. So folgte etwa auf den Einwand „Gerade Geringverdiener können sich Honorare nicht leisten. Wer zahlt schon für eine PHV 150 Euro Honorar?“ die klare und direkte Antwort: „NIEMAND! Aber kennen Sie einen Versicherer, der Ihnen 150 Euro für die Beratung bezahlt?“. Dieser betriebswirtschaftliche Aspekt werde von vielen Vermittlern vernachlässigt, so Rauch.

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Er wies zudem darauf hin, dass Verbraucher durchaus bereit sind, Honorare zu bezahlen. Dafür müssten sie aber wissen, was eine „kostenlose“ Beratung unterm Strich tatsächlich kosten würde. Auch haben Honorarberater die Möglichkeit, unabhängiger zu beraten, weil sie sowohl auf Honorar- als auch Provisionstarife zurückgreifen können. Den Vertrieb könnte man durch die Stellschraube der Vergütung steuern, beim Honorarberater geht das nicht. 


Honorarberatung erhält notwendige Unterstützung aus Politik

Ebenso interessante Aspekte ergaben sich auf der Podiumsdiskussion zum Thema „War es das schon? Wie geht die Regulierung der Finanzberatung weiter und was muss noch geschehen?“ mit Dr. Annabel Oelmann von der Verbraucherzentrale NRW, Bundestagsabgeordnetem Dr. Erich Paetz, Präsident des Bundesverbandes deutscher Versicherungskaufläute e.V. (BVK) Michael H. Heinz und Philipp Mertens, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht von der Kanzlei BMS Rechtsanwälte.

Dr. Paetz betonte die starke politische Unterstützung für die Honorarberatung: Es sei egal, welche Partei aktuell und auch später Deutschland regiere, denn alle Parteien haben sich für die Stärkung der Transparenz und der Honorarberatung ausgesprochen. Seitens der Politik sollen die Beratungsdokumentationen verbessert werden. Auch müsse für Verbraucher klar erkennbar sein, welcher Beratertyp ihm gerade gegenübersitzt.

Dr. Oelmann von der Verbraucherzentrale führte aus, dass jene Fälle, die auf den Tischen der Verbraucherzentrale landen, oft keine bedarfsgerechte Beratung am Verbraucher beweisen. Grund dafür sei auch, dass Verbraucher glauben, sie bekämen „draußen“ die Beratung umsonst. Eine Stunde Beratung bei der Verbraucherzentrale kostet im Schnitt 120 Euro. Viele Fälle, die in der Verbraucherzentrale bearbeitet werden, handeln zumeist von existenzbedrohenden Problemen, so Oelmann. So können sich viele Menschen beispielsweise 100- bis 120-Prozent-Finanzierungen kaum leisten, erläuterte sie.

Fehlanreize entstehen intern

Das System gebe aktuell Fehlanreize, meint BVK-Präsident Heinz, gerade durch interne Vorgaben von oben. In Banken und Sparkassen werde per Zwangsabstimmung entschieden, wie bzw.was der Kunde an Absicherung erhält. Seiner Auffassung nach ist die Schnittstelle zwischen Anbieter und Kunde oftmals der Grund dafür, dass Anlegerskandale entstehen.

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Philipp Mertens ergänzte vor allem Rechtliches zum Thema §34h, der ab dem 01.08.2014 gültig wird.



Nach der Podiumsdiskussion hatten die Teilnehmer die Möglichkeit, verschiedene Workshops und Vorträge zu besuchen. Besonders groß war die Nachfrage der Besucher bei Vorträgen aus der Praxis: Vier Berater aus unterschiedlichsten Bereichen berichteten, wie sie zur Honorarberatung kamen und diese im eigenen Unternehmen umsetzen. Die geplanten 50 Plätze konnten der Aufmerksamkeit für diesen Vortrag nicht gerecht werden.

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