Es waren ehrgeizige Vorhaben, mit denen die Gütersloher Investmentgesellschaft ACI um Anleger warb. In der Boommetropole Dubai, wo gläserne Paläste und künstliche Paradiese die Reichen und Schönen aus aller Welt anlocken, wollte das Unternehmen sich am Bau von Hochhäusern beteiligen. Dafür sammelte ACI bei über 4.000 Privatanlegern 78 Millionen Euro ein und versprach bis zu 20 Prozent Rendite.

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Aber der Traum von Tausendundeiner Nacht zerrann den Anlegern zwischen den Fingern wie Wüstensand. Vier der angepriesenen Dubai-Tower-Fonds gingen 2010 pleite, die Hochhäuser wurden nie gebaut. Seitdem kämpfen deutschlandweit die Anleger um ihr Recht. Viele haben ihr komplettes Geld verloren und fühlen sich durch den Investor getäuscht.

Gravierende Fehler im Fondsprojekt

Mehrere aktuelle Urteile vor dem Oberlandesgericht (OLG) Hamm geben nun den Privatanlegern neue Hoffnung. Wie die Kanzlei Göddecke Rechtsanwälte aus Siegburg mitteilt, wurde im Rechtsstreit um den ACI-Fonds VII die Investmentfirma zu Schadensersatz gegenüber sechs Geschädigten verpflichtet. Insgesamt 200.000 Euro muss ACI nun an die früheren Kunden zahlen.

„Das Blatt hat sich zugunsten der Anleger gewendet“, erklärt Mathias Corzelius von der Kanzlei Göddecke. Der Fachanwalt für Anleger- und Kapitalrecht hatte die Interessen der Kläger vor Gericht vertreten. Es sind die ersten Urteile zugunsten der Anleger: Frühere Klagen gegen ACI waren allesamt abgeschmettert worden.

Dass die Richter diesmal verbraucherfreundlich entschieden, ist auf gravierende Fehler in den Anlageprospekten von ACI zurückzuführen, die dem Investmentunternehmen nachgewiesen werden konnten. „Für diese Prospektfehler können die Anleger die Prospektverantwortlichen dieses ACI-Fonds zur Rechenschaft ziehen“, sagt Corzelius. Seine Anwaltskanzlei vertritt derzeit 40 weitere Anleger des ACI-Fonds VII vor dem Oberlandesgericht Hamm. Es wird erwartet, dass auch diese Rechtsstreitigkeiten zu Gunsten der Kläger entschieden werden.

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Revision gegen Urteile nicht zugelassen

Haften für die Prospektfehler müssen die Initiatoren des ACI-Pleitefonds persönlich, Hanns-Uwe und Robin Lohmann. Eine Revision gegen die sechs Urteile hat das OLG Hamm nicht zugelassen. Die Anwaltskanzlei nennt fünf gravierende Fehler im Fondsprojekt, die letztendlich zu der Schadensersatzforderung führten (Az. 34 U 214/12, 34 U 216/12, 34 U 219/12, 34 U 221/12, 34 U 226/12, 34 U 43/13):

  • Fehler 1: Im Anlageprospekt wurde behauptet, der Fonds VII komme ohne Fremdkapital aus. Doch das war falsch. "Bei dem Fondskonstrukt war den Initiatoren von vornherein klar, dass sie für den Fonds Fremdkapital aufnehmen müssen. Nur die Höhe stand noch nicht fest. Am Ende wurden es rund 30 Millionen Euro, etwa die Hälfte der geplanten Investitionssumme", erklärt Rechtsanwalt Corzelius.
  • Fehler 2: Im Fondsprospekt stand, der Vorläuferfonds (ACI-Fonds VI) habe mit dem Investment in den "Boris Becker Tower" und die "Niki Lauda Twin Towers" bereits 6,6 Millionen Euro an Gewinn erzielt. Auch diese Behauptung sei falsch gewesen.
  • Fehler 3: Der Fonds VII sollte nicht direkt in Immobilien investieren. Vielmehr sollte der Fonds das Geld der Anleger in Genussrechte der "ACI Investment in Projects LLC" in Dubai anlegen und die Genussrechte mit Gewinn verkaufen. Doch die Gewinnaussichten des Fonds wurden durch die Genussrechtsverträge gedeckelt. Und zwar stärker als die Initiatoren im Fondsprospekt behauptet haben.
  • Fehler 4: Laut Fondsprospekt sollte "ACI Investment in Projects" in Dubai mit Immobilien handeln. Was der Prospekt verschwieg: "Dem Unternehmen fehlte die in Dubai nötige Lizenz für den Immobilienhandel", sagt Rechtsanwalt Corzelius.
  • Fehler 5: Die Gewinnaussichten des ACI-Fonds VII hingen wesentlich von der Handelbarkeit der Genussrechte ab. Doch diese hat der Fonds zum Nennwert an die "ACI Real Estate LLC" in Dubai weiterverkauft. "Ein Gewinn war damit gar nicht möglich", sagt Rechtsanwalt Mathias Corzelius. Genau das gleiche "Spiel" hatte ACI aber schon beim Vorläuferfonds VI betrieben. Und genau auf diese Geschichte hätte der Prospekt die Anleger beim ACI-Fonds VII hinweisen müssen.
Kanzlei Göddecke Rechtsanwälte

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