Fahrassistenten können heute die eigene Fahrweise kontrollieren, potentiell gefährliche Situationen erkennen und gegebenfalls reagieren. Blackboxen im Fahrzeug zeichnen das Verhalten des Fahrers auf und können Fahrdaten übermitteln - zum Beispiel an einen Versicherer oder die Autowerkstatt. Bei einem Autounfall kann mittels Crash-Sensoren oder per Taste ein automatisches Notrufsystem (eCall) ausgelöst werden und einen Rettungsdienst herbeirufen. Technisch ist es auch möglich, dass man anhand der Fahrdynamik erkennt, ob jemand Alkohol getrunken hat.

Doch welche Daten werden bei solchen Prozessen aufgezeichnet, wozu werden sie genutzt und wem gehören sie überhaupt? Diese Themen beschäftigten die sechs Experten im Goslaer Diskurs „„Freiheit oder Freigang?“ - Entwickelt sich Datenmissbrauch aus Fahrzeugmanagement zu elektronischen Fesseln?“ anlässlich des Verkehrsgerichtstages vom 29. bis 31. Januar in Goslar.


Zusammenschnitt der wichtigsten Informationen der Expertenrunde / Quelle: insuranceTV

Verbraucher soll entscheiden, welche Daten er freigibt

In der Gesprächsrunde waren sich in einem Punkt alle recht einig: Der Verbraucher muss dem Dienstleister, den er seine Daten aufzeichnen oder an diesen übermitteln lässt, vertrauen. Dafür ist zunächt ausschlaggebend, dass er auch weiß, welche Daten produziert werden, meint Matthias Knobloch, Generalsekretär Europäischer Automobilclub EAC.

Reinhard Dankert, Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern, stimmt dem zu. Er fordert Transparenz bei Planung und Entwicklung solcher Datenerhebung- und übertragung. Der Verbraucher muss wissen, ob etwa die eigene Nervosität im großen Zeh übertragen wird, oder nicht.

Zugespitzter äußert sich Jürgen Bönninger von FSD Fahrzeugsystemdaten GmbH zur Vertrauensfrage bei Fahrerassistenten, die Daten zum Fahrverhalten sammeln und nutzen, ggf. zum Eingriff in die eigene Fahrweise: „Solch ein Assistent, dem ich vertraue, den will ich auch neben mir sitzen haben. Ein Assistent, der mich verrät, bloß weil ich mal 3 Stundenkilometer zu schnell gefahren bin, den nehme ich nie wieder mit.“ So sind bei Fahrassistenten die Daten zumeist flüchtig, weil sie sofort verarbeitet, aber nicht versendet werden.

Dr. Uwe Thomas von Automotive Aftermarket, Robert Bosch GmbH, meint, beim Datenschutz müsse zunächst die Art der Daten kategorisiert werden: Sind es Daten, die das Fahrzeug betreffen, oder solche, die Informationen über Personen preisgeben? Gerade bei solch personenbezogenen Daten sollte der Verbraucher letztlich selbst entscheiden dürfen, ob er sie übermittelt, oder nicht.

Den kompletten Videomitschnitt des Goslaer Diskurses zum Thema Datenmissbrauch und Fahrzeugmanagement können sie im Folgenden ansehen:


Quelle: insuranceTV

Rechtssicherheit dringend notwendig

Auch der Wettbewerb verlangt Rechtssicherheit für die Datenerhebung und -weitergabe, findet Klaus-Jürgen Heitmann, Vorstand der HUK-Coburg Versicherungsgruppe. Die Telematik-Angebote einiger Versicherer, bei denen die Prämie des Kunden nach der Art seines Fahrverhaltens bemessen wird, beäugt die HUK zunächst skeptisch. Datenschützer halten solche Tarifmodelle, wie etwa bei der Sparkassen Direkt Versicherung, derzeit für bedenklich.

Der Gesetzgeber sollte im Zuge der Einführung des europäischen eCalls zugleich die Chance nutzen und Regelungen für die Datenverarbeitung im Fahrzeug mit einschließen, findet Dr. Thomas Funke, Rechtsanwalt bei Osborne Clarke.

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