Die Interessengemeinschaft deutscher Versicherungsmakler e.V. (IGVM) lädt zum 7.-Versicherungsmaklerforum. Unter anderem werden Fragen zur Abgrenzung zwischen Vermittlung und Tippgeber, auch anhand zuletzt erstrittener Urteile, verhandelt. Ebenso werden Vergütungsfragen angesprochen. Ebenso ein wichtiges Thema ist die „Vorsorgevollmacht“ und wie sie sich im Umfeld der Vermittlung verorten lässt.

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Auf der Tagesordnung steht auch der Stand der Dinge zur EU-Vermittlerrichtlinie IMD2. Dabei wird u.a. auch die Frage diskutiert, ob bzw. wie eine Doppelerlaubnis der IHK für die Tätigkeit als Makler und Berater möglich ist.

Auch Aspekte des allgemeinen Versicherungsrechts stehen auf dem Plan: Welche Rechtsbelehrungspflichten für Versicherer gibt es bei Erst- und Folgeprämien? Welche Leistungs- und Risikoausschlussklauseln gibt es in den Versicherungsbedingungen der Wohngebäudeversicherung und wie kann der Versicherungsnehmer dadurch seinen Versicherungsschutz verlieren? Welche Neuerungen gibt es zur Beratung und Dokumentation? Zuletzt klären Versicherungsmakler Matthias Helberg und Finanzberater Thomas Kliem zum Thema Berufs- und Dienstunfähigkeit auf.

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Das IGVM-Versicherungsmaklerforum findet am 7. und 8. März 2014 in Bilm (bei Hannover) statt. Das Seminar am Freitag, 07.03.2014, ist ausdrücklich auch für Nicht-IGVM-Mitglieder geöffnet, der Vormittag des 08.03.2014 ist für interne Themen der IGVM reserviert. Informationen zur Anmeldung gibt es in der Versicherungsbote-Terminübersicht/März.

IGVM

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