Im Juni traten in Ostdeutschland die Flüsse über die Ufer – ganze Ortschaften versanken in den Fluten, viele Menschen verloren ihr gesamtes Hab und Gut. Für die Hausbesitzer hat das ein kostspieliges Nachspiel. Die Allianz will rund 15.000 DDR-Altverträge für den Hochwasserschutz verteuern – wer die neuen Konditionen nicht akzeptiert, erhält die Kündigung (Versicherungsbote berichtete).

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Zwar betonte die Allianz umgehend, dass die Teuerung nicht im Zusammenhang mit dem aktuellen Hochwasser stehe. Man habe bereits im Frühjahr erste Hausbesitzer angesprochen, als die Katastrophe noch nicht absehbar gewesen sei. Und doch reagierte die Politik mit Unmut auf die Ankündigungen.

“Verheerendes Signal für die Eigenvorsorge"

Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) spricht von einem „verheerenden Signal an die Eigenvorsorge“. Im Gespräch mit der Mitteldeutschen Zeitung sagte Haseloff, das Land werbe bei potentiellen Flutopfern für einen umfassenden Versicherungsschutz. Durch eine solche Aktion würden diese Bemühungen aber konterkariert und die Menschen vor den Kopf gestoßen. „Zudem werden bis 2020 in Sachsen-Anhalt nahezu alle Deiche den Normen entsprechen.“ Schon deshalb bestehe für die Allianz kein Grund, alte Wohngebäudeversicherungen zu kündigen.

Die Allianz hatte bei einem Pressegespräch am 20. September in Leipzig angekündigt, rund 15.000 Hausbesitzern im Osten sogenannte „Änderungskündigungen“ zu schicken. Zukünftig müssen die Versicherten für den Hochwasserschutz bis zu 150 Euro im Jahr mehr bezahlen, für Schäden sind Eigenbeteiligungen bis 3.000 Euro vorgesehen. Die Änderungen seien notwendig, weil es in den Regionen zuletzt immer wieder zu Hochwasserschäden gekommen sei – und die Verträge vom Versicherungskollektiv subventioniert werden, argumentiert die Allianz.

Versicherer setzt seinen Kunden die Pistole auf die Brust

Bitter für die Kunden: Wer die Teuerungen nicht akzeptiert, verliert zum Jahresende seinen Versicherungsschutz. Deshalb rät Gabriele Emmerich von der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt allen Betroffenen, die Post ernstzunehmen. „Rechtlich lässt sich gegen eine Änderungskündigung nichts ausrichten, solange sie vertrags- und fristgemäß erfolgt“, sagte Emmerich der MZ. Bis Ende Oktober müssen die Versicherten den Vertragsänderungen zustimmen.

Zwar argumentiert die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt, die Versicherungsnehmer könnten sich nach einem neuen Vertrag bei anderen Gesellschaften umschauen. Doch das trifft nur bedingt zu. Hausbesitzer in hochwassergefährdeten Städten wie Grimma oder Magdeburg werden kaum einen neuen Versicherungsschutz finden, wenn sich ihr Grundstück in Flussnähe befindet. Hier setzt die Allianz ihren Kunden die Pistole auf die Brust: Wer die neuen Bedingungen nicht akzeptiert, steht möglicherweise schon bald ohne Elementarschadenversicherung da.

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Der Gesamtverband der deutschen Versicherer (GDV) argumentiert, dass sich 98 Prozent aller Häuser in Deutschland problemlos gegen Hochwasser versichern lassen. Doch eine Umfrage der mitteldeutschen Verbraucherzentralen unter 70 Versicherern hatte ergeben, dass vielen Hausbesitzern ein entsprechender Schutz verweigert wird, wenn sich das Anwesen in der Risikozone 3 oder 4 befindet. Versicherungsvermittler hatten ebenfalls gegenüber Versicherungsbote berichtet, sie würden für ihre hochwassergefährdeten Kunden keinen Elementarschutz mehr abschließen können.

Mitteldeutsche Zeitung

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