Bei der Wahl ihrer Krankenversicherung müssen Menschen, die von Allergien und/oder Nahrungsmittelunverträglichkeiten betroffen sind, besonders auf die Leistungsbereitschaft Kassen und Versicherer achten.
Eine Umfrage von MeinAllergiePortal ergab unter den angeschriebenen Krankenversicherungen deutliche Unterschiede in Bezug auf Kulanz und Entgegenkommen - sowohl bei den gesetzlichen als auch privaten Kassen/Versicherungen.

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Vorbildlich sei das Engagement einiger Krankenversicherungen mit hoher Kundenorientierung schon heute. Die Techniker Krankenkasse hält beispielsweise auf ihrer Website zum Stichwort "Allergie" zahlreiche Informationen bereit und schickt auf Wunsch die von dem anerkannten Allergologen Prof. Dr. med. Karl-Christian Bergmann verfasste Broschüre "Allergien. Erkennen, behandeln und vermeiden" zu. Auch bei der Gothaer Krankenversicherung kann man sich die Broschüre "Allergien der Atemwege und der Haut" herunterladen, die umfassend über viele Allergien und Unverträglichkeiten informiert. Die DAK informiert zum Stichwort "Allergien" umfassend, und man kann dort über den "Arztlotsen" einen geeigneten Allergologen in der Nähe finden. Bei der Barmer GEK gibt es ein Expertenforum "Allergie", in dem Fragen zum Thema behandelt werden. Damit seien diese Kassen vielen anderen deutlich voraus, so MeinAllergiePortal.

Nicht jede Kasse erstattet Spezialnahrung für Personen mit Nahrungsmittelallergien

Die meisten Krankenversicherer lehnen eine Kostenerstattung von Spezialnahrung ab. So schreibt beispielsweise die BarmerGEK: „Die Versorgung mit Lebensmitteln gehört grundsätzlich nicht zu den Aufgaben der GKV“.
Die Axa und die BIG direkt gesund sind hingegen bereit, Zuschüsse bei Säuglingen (Axa) bzw. Kindern bis 2 Jahren (BIG) bei erwiesener Lactoseintoleranz zu gewähren. Nach Einzelfallprüfung stellen auch Allianz und Gothaer die Kostenübernahme in Aussicht. Die Versicherungskammer Bayern hält nach Einzelfallprüfung eine Kulanzleistung von bis zu 50 Prozent der eingereichten Kosten für möglich.
Die Techniker Krankenkasse leistet hier sogar grundsätzlich gemäß § 23 der Arzneimittelrichtlinie über verordnungsfähige Standard- und Spezialprodukte, die unter anderem eine Erstattung vorsieht bei „Elementardiäten (sogenannte Trinknahrung) mit hochhydrolysierten Eiweißen oder Aminosäuremischungen für Säuglinge und Kleinkinder mit Kuhmilcheiweißallergie oder Patientinnen und Patienten mit multiplen Nahrungsmittelallergien“.

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MeinAllergiePortal hatte im August 2013 alle großen privaten und gesetzlichen Krankenkassen um das Ausfüllen eines Fragebogens gebeten. Allianz, Axa, Barmer GEK, BIG direkt gesund, DAK, Debeka, Gothaer, IKK classic, IKK gesund plus, IKK Südwest, Nürnberger Versicherungsgruppe, Süddeutsche Krankenversicherung, Techniker Krankenkasse und die Versicherungskammer Bayern haben ihre Bögen ausgefüllt zurückgeschickt. Die Bögen können über die Website von MeinAllergiePortal abgerufen werden.

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