Fußballfans müssen keine Angst haben, dass sie bei der Übertragung wichtiger Welt- und Europameisterschaftsspiele zukünftig in die Röhre gucken werden. EU-Länder dürfen es den Fußballverbänden weiterhin verbieten, wichtige Endrundenspiele exklusiv im Bezahlfernsehen zu vermarkten, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg.

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Das Gericht begründete seinen Urteilsspruch damit, dass Sportereignisse von gesellschaftlicher Bedeutung für ein breites Publikum zugängig bleiben müssen. Mit dieser Entscheidung erlitten die Verbände FIFA und UEFA eine Niederlage. Beide Fußballverbände hatten eine Klage gegen die Länder Belgien und Großbritannien eingereicht, weil die Staaten eine Liste von Spielen vorgelegt hatten, die frei im Fernsehen empfangbar sein sollten (AZ: C-201/11 P, C-204/11 P und C-205/11 P).

Recht auf Information schützen

Mit der exklusiven Vergabe der TV-Rechte an Privatsender wollten FIFA und UEFA ihre Erlöse steigern. Der Europäische Fußballverband hatte argumentiert, dass er 64 Prozent der gesamten Einnahmen aus Europameisterschaften durch die Vermarktung der Übertragungsrechte erziele. Bereits im Februar 2011 hatte der EuGH eine entsprechende Klage von Fifa und Uefa abgewiesen.

Zwar musste der Europäische Gerichtshof zugeben, durch das Verbot einer Exklusivübertragung im Pay TV werde der freie Wettbewerb und das Eigentumsrecht beeinträchtigt. Doch sei dies durch das Ziel des Staates gerechtfertigt, das Recht auf Information der Bevölkerung zu schützen. Damit wird die bisher gängige Praxis beibehalten: Das jeweilige Land erstellt eine Liste wichtiger nationaler und internationaler Sportereignisse und legt sie der EU-Kommission vor. Diese Veranstaltungen dürfen dann nur im Pay TV übertragen werden, wenn sie zeitgleich live im öffentlichen Fernsehen zu sehen sind.

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FIFA und UEFA hatten argumentiert, nicht alle Spiele dieser Turniere seien in Belgien und Großbritannien von erheblicher Bedeutung. Die Richter verwiesen aber auf Zahlen, wonach die Endrunden in der gesamten Bevölkerung populär seien und nicht nur bei Fußballfans. Auch für Deutschland hat das Urteil Relevanz: Hier regelt der Rundfunkstaatsvertrag, dass wichtige Spiele auch im öffentlich-rechtlichen Fernsehen gezeigt werden.

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