Die Unisex-Tarife gibt es nun seit einem halben Jahr am Markt. Im Zuge der Umstellung haben viele Anbieter eine hohe Anzahl der ehemaligen Produkte für das Neugeschäft abgeschafft.

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Wie verhält es sich mit dem Bisex-Bestand?

Besonders kritisch verhält es sich mit den Billigtarifen am Markt, die zusätzlich ein hohes Leistungspaket bieten. Auf dem 2. Branchendialog des Marktbeobachters KVpro.de Mitte Juni in Berlin erklärt Versicherungsmakler und Vertriebstrainer Andreas Trautner die Gefahr dieser Angebote: Es ist nicht transparent, welcher Rechnungszins der Anbieter dem Tarif zugrunde gelegt hat. Somit kann es in der Zukunft zu Beitragssteigerungen kommen, die der Makler nicht absehen kann.

Für die Makler bedeuten solche Beitragssteigerungen ein hohes Haftungsrisiko. Der Berater und ehemalige Vorstandsvorsitzende der VPV Makler AG, Dr. Peter Schmidt, weist darauf hin, dass Kunden auch nach Jahren noch einen Ausgleich für finanzielle Nachteile durch solche Beitragsanpassungen bzw. beschnittene Leistungen fordern können. Im Zuge der Umstellung wurden viele solche Billigtarife abgeschafft. Dennoch wurde auf der Veranstaltung deutlich, dass einige Unternehmen diesbezüglich Schwierigkeiten bereithalten könnten - darunter etwa die HanseMerkur.

Bestehende Bisex-Tarife können allerdings nicht „vergreisen“, da Altersrückstellungen gebildet werden. Diese sind so kalkuliert, dass sie auch ohne Neuzugänge stabil bleiben. Wenn es Beitragsanpassungen gibt, dann aufgrund der aktuell sinkenden Nettoverzinsung, die Versicherer mit neuen Anlagen auf den Kapitalmärkten derzeit erzielen, erklärt Dr. Hans Olav Herøy, Vorstandsmitglied der HUK-Coburg. Der Rechnungszins von 3,5 Prozent werde so im Bestand nicht auf Dauer zu halten sein, sagt auch Wiltrud Pekarek aus dem Vorstand der Hallesche Krankenversicherung a.G.

Tarifwechsel von Bisex auf Unisex?

Ein Tarifwechsel von dem Bisex in einen Unisex-Tarif innerhalb einer Gesellschaft sehen die Unternehmen selbst allerdings sehr ungern, weil sie die Versicherungsgemeinschaft im Blick haben müssen, so Achim Boine, Leiter Marketing und Produktmanagement der Signal Krankenversicherung a.G.. Ein Wechsel löst stets eine Beitragsbewegung in den betroffenden Tarifen aus.

Noch problematischer ist der Wechsel von einem Bisex- in einen Unisex-Tarif eines anderen Anbieters. Der Kunde verliert seine Altersrückstellungen, sein Recht innerhalb eines Bisex-Tarifes zu wechseln oder die Möglichkeit auf den Standardtarif seines PKV-Versicherers umzustellen. Für den bisherigen Versicherer bedeutet es den Verlust von Einnahmen. „Derartige, für den Kunden nachteilige Umdeckungen, sind aufgrund der 2012 eingeführten Provisionsbegrenzung, des höheren Haftungsrisikos auf Vermittlerseite und auch weil die neuen Unisex-Beiträge meist höher sind, zurückgegangen“ so André Wohlert von der Deutschen Makler Akademie.

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Nach § 204 VVG ist ein Tarifwechsel innerhalb der PKV grundsätzlich erlaubt. Ein Vermittler sollte dabei stets den Versicherungsschutz, nicht die Beitragseinsparung für den Kunden im Blick haben. so der Versicherungsberater Oliver Beyersdorffer. Ein solches Geschäftsmodell wird aber dennoch von einigen Vertrieben zum Nachteil der Verbraucher verfolgt.

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