Hilfsfonds wird eingerichtet

Für die Beseitigung der Hochwasserschäden soll ein nationaler Fonds eingerichtet werrden, beschlossen Kanzlerin und die Länderchefinnen und -chefs. Das Volumen dieses Fonds soll bis zu acht Milliarden Euro betragen. Der genaue Umfang werde sich am tatsächlichen Ausmaß der Schäden orientieren. Der Fonds soll je zur Hälfte von Bund und Ländern getragen werden.
Nun müssen die Finanzminister von Bund und Ländern die technischen Fragen der Finanzierung ausgestalten, damit der Bundesrat auf seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause - am 5. Juli - zustimmen kann.

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Der Bund müsse für den Fonds die Neuverschuldung voraussichtlich erhöhen, sagte die Kanzlerin. Auf die Einhaltung der Schuldenbremse habe das aber keine Auswirkung, da diese Naturkatastrophen als Ausnahme-Tatbestand vorsieht.
Zudem solle geprüft werden, ob und wie sich Verfahren für bauliche Hochwasser-Schutzmaßnahmen und der Einsatz von EU-Fördermitteln beschleunigt werden kann.

Hotline für Hochwasser-Geschädigte

Seit Mittwoch, dem 12. Juni 2013, steht die gebührenfreie Hochwasser-Hotline 0800 100 3711 bundesweit zur Verfügung. Sie ist montags bis freitags von 9 Uhr bis 16 Uhr erreichbar. Betroffene erhalten Informationen von Experten der Verbraucherzentralen, insbesondere zu vertrags- und versicherungsrechtlichen Fragen.

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Auch Vor-Ort-Veranstaltungen sind geplant. Das Bundesverbraucherministerium hat 100.000 Euro für die vom Verbraucherzentrale Bundesverband koordinierten Maßnahmen vorgesehen. Die Laufzeit der Maßnahme ist bis Ende September 2013 geplant.

In diesem Zusammenhang appellierte Aigner an die Versicherungsunternehmen, die sich ergebenden Versicherungsfälle so unbürokratisch und rasch wie möglich zu bearbeiten. "Die Menschen benötigen jetzt schnelle und unbürokratische Hilfe. Ich erwarte, dass die Versicherer in dieser Situation ihrer Verantwortung nachkommen", sagte Aigner. Im Rahmen der vorgesehenen Maßnahmen sollen unter anderem auch Erfahrungen über die Regulierungsbereitschaft der Versicherer gesammelt werden.

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