Der Deutsche Bundestag wird am heutigen Freitag das „Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung“ verabschieden (Bundestagsdrucksache 17/13947). Ein Scheitern des Gesetzesvorhabens ist unwahrscheinlich. Im Gesundheitsausschuss haben bereits die Regierungsparteien CDU/CSU und FDP ihr Ja bekräftigt, auch Bündnis 90/ Die Grünen stimmten der Ausschussfassung zu. SPD und Die Linke enthielten sich, weil ihre Änderungsanträge keine Mehrheit fanden.

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Das Gesetz sieht unter anderem vor, rückständige Beitragszahler in der Krankenversicherung mit einem Notlagentarif zu entlasten. Säumige Zahler, die drei Monate mit Beiträgen im Rückstand sind, sollen einen Grundschutz bei Schmerzen und akuten Erkrankungen erhalten, aber nicht mehr als 100 Euro im Monat zahlen müssen (der Versicherungsbote berichtete). Auch die hohen Säumiszuschläge in der GKV will die Bundesregierung begrenzen. Bisher mussten Kassenpatienten 5 Prozent Verzugszinsen zahlen, zukünftig ist ein Prozent vorgesehen.

Kinder und Jugendliche sollen Regeluntersuchungen erhalten

Laut einem Bericht des Versicherungsjournals haben die Gesundheitsexperten nach der Anhörung des Gesundheitsausschusses wichtige Änderungen am ursprünglichen Gesetzentwurf vorgenommen. In den Notlagetarifen ist nun eine Ausnahmeregelung für Kinder und Jugendliche vorgesehen. Wenn Eltern die Beiträge für ihren Nachwuchs nicht gezahlt haben, erstattet der Versicherer dennoch die Aufwendungen für Vorsorgeuntersuchungen, die Früherkennung von Krankheiten und wichtige Schutzimpfungen. Einen besseren Schutz hatte der Bundesrat in seiner Stellungnahme zum Gesetzvorhaben angemahnt, da "Kinder und Jugendliche besonders schutzbedürftig seien".

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Der Hintergrund: Kinder müssen ebenfalls Einschränkungen in der Gesundheitsversorgung dulden, wenn Eltern die Krankenversicherungsbeiträge nicht regelmäßig zahlen. Auch zukünftig werden ihnen in den Nichtzahlertarifen bestimmte Leistungen verwehrt sein. Es dürfte im Ermessen des jeweiligen Versicherers liegen, ob er die Kosten etwa für Kuren, eine Reha-Maßnahme oder ambulante psychologische Betreuung erstattet oder ablehnt. Die Qualität der Gesundheitsversorgung hängt ein Stück weit vom Portemonnaie und Wohlwollen der Eltern ab.

Versicherungsjournal

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