Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) zufolge könne dieser Entwurf zu einer Entschärfung säumiger Beiträge führen. Die „Wucherzinsen“, wie der Gesundheitsminister den bisherigen Säumniszuschlag selbst nannte, sollen deshalb von bisher jährlich 60 Prozent auf 12 Prozent gesenkt werden und so Versicherungsnehmer entlasten. Die Regierung reicht ihnen so die Hand um die säumigen Beitragszahler in finanziellen Notlagen und beim Abbau von Schulden zu unterstützen.

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Für freiwillig Versicherte wird demnach künftig anstelle eines Säumniszuschlages von fünf Prozent pro Monat nur noch ein Zuschlag von einem Prozent fällig. In der privaten Krankenversicherung soll bei Beitragsschulden nach der Durchführung eines Mahnverfahrens in den sogenannten Notlagentarif überführt werden. Der bisherige Versicherungsvertrag ruht während dieser Zeit. Der Notlagentarif beinhaltet niedrigere Prämien von rund 100 Euro, eine Versorgung ist aber nur bei akuten Fällen möglich. Sind alle Schulden getilgt, können die Versicherten in zu ihrem alten Tarif zurückkehren.

Versicherte, die mit ihrer Zahlung im Rückstand liegen, können seit der Einführung der generellen Versicherungspflicht 2007 nicht mehr gekündigt werden – seitdem gibt es aber auch vermehrt Probleme bei der Beitragszahlung. Für Bahr ist ein vernünftiges Maß bei der der Zahlung von Beitragsschulden nun umso wichtiger, vor allem da sich zeigte, dass die hohen Zuschläge Rück- und Zinszahlungen nicht antreiben konnten. Besonders für Kleinselbstständige, Studierende ab 25 oder Geschiedene, die kurzfristig einen finanziellen Engpass durchleben, offenbart das Vorhaben eine gute Perspektive eine zu starke Häufung von Beitragsschulden zu umgehen. Doch stieß der Gesetzesentwurf bereits auch auf Kritik bei der Opposition bezüglich der zu schnellen Durchsetzung und Zusammensetzung des Notlagentarifs.

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