Der Bund der Versicherten fordert Einführung einer Pflichtversicherung gegen Elementarschäden für alle Hauseigentümer. Thüringens Justizminister Holger Poppenhäger (SPD) hatte die neuerliche Debatte um eine Hochwasser-Versicherung mit Versicherungspflicht für Elementarschäden in den letzten Tagen in Gang gebracht (der Versicherungsbote berichtete: "Hochwasser-Versicherung - Kommt die Versicherungspflicht für Elementarschäden diesmal?").

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BdV-Chef kritisiert Politik und Versicherungswirtschaft

In der Diskussion war diese Pflicht zur Versicherung bereits nach der letzten Hochwasserflut, nur umgesetzt hat sie bisher keiner. „Weder die Politik noch die private Versicherungswirtschaft hat es seit der letzten großen Flut im Jahr 2002 geschafft, eine für Verbraucher sinnvolle Versicherungslösung zu finden. So darf es nicht weitergehen“, fordert Tobias E. Weissflog.

Während in anderen europäischen Ländern solch eine Versicherung schon lange Pflicht ist und es auch in der ehemaligen DDR eine Pflichtversicherung gab, hinkt die Versicherungsbranche in dieser Sache derzeit nur hinterher. Deshalb forderte der BdV von den Versicherungsgesellschaften, den Zugang zur Elementarschadenversicherung für alle zu erleichtern oder eine Versicherungspflicht für Wohngebäudeeigentümer einzuführen und sieht in einer Pflichtversicherung gegen Elementarschäden für alle Hauseigentümer die einzige sinnvolle Lösung für die Zukunft.

Pflichtversicherung gegen Elementarschäden ist die einzige sinnvolle Lösung

Aktuell bestehen laut Aussagen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft deutschlandweit nur 5,5 Millionen Verträge mit Elementarschutz. Damit sind nur rund ein Drittel der Deutschen gegen Naturgewalten versichert.

Soforthilfen von Bund und Ländern dürfen in Zukunft keine Dauerlösung werden. „Die Politiker trauen sich nicht, den Bundesbürgern offen zu erklären, dass sie dafür wieder einmal in ihr Portmonee greifen müssen. Doch was meinen die Bürger, woher die Soforthilfe in Millionenhöhe kommt? Das sind auch alles unsere Steuergelder. Warum also nicht gleich den offiziellen Weg wählen?!“, monierte Tobias E. Weissflog.

Etwaige Kritiken, ob einer Querfinanzierung von Versicherten in risikoreichen Gebieten durch Versicherte in weniger risikobehafteten Gebieten wies der BdV-Vorstandsvorsitzende zurück: „Ob ich solidarisch mit den Betroffenen bin oder nicht, darf nicht von meinem Wohnort abhängen."

GDV kontert die Pläne

Derweil erklärte Jörg von Fürstenwerth, Vorsitzender der Hauptgeschäftsführung des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), warum sich die Versicherungsbranche gegen eine Pflichtversicherung sträubt. So löse eine solche Versicherung nicht das Kernproblem. Vielmehr nehme sie den Versicherten jeglichen Anreiz für bauliche Schutzmaßnahmen, weil im Schadenfall Geld von der Versicherung kommt. Von Fürstenwerth fragte käzerisch: „Wer würde da freiwillig in gefließte Keller, Schutzmauern oder dichte Fenster investieren?“

Zudem sei eine Pflichtversicherung, wie die Haftpflichtversicherung beim Auto, nach deutschem Recht dem Schutz Dritter gewidmet und nicht dem Schutz des eigenen Vermögens. Weiterhin greife selbige in die Vertragsfreiheit der Versicherer und der Versicherten ein.

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Für den Vorsitzenden der Hauptgeschäftsführung des GDV sollte deshalb der technische Hochwasserschutz im Vordergrund stehen. Weiterhin dürften Kommunen hochwassergefährdete Flächen nicht mehr als Bauland freigeben. Mittels Selbstbehalt oder Schutzmaßnahmen ließen sich zudem überwiegend Lösungen zum Schutz finden.

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