Die Höhe eines Schmerzensgeldes hängt von der richterlichen Entscheidung ab. Dabei sind im BGB keine speziellen Richtlinien festgelegt, nach denen die Richter den Betrag bestimmen, es kommt auf das individuelle Gesamtbild an. Faktoren sind vor allem die Dauer und Stärke der physischen Beeinträchtigungen, Alter, psychische Belastungen, aber auch die Vermögensverhältnisse des Opfers. Es werden demnach nicht nur körperliche Schäden berücksichtigt, auch Ehr- und Freiheitsverletzungen sind häufige Fälle, bei denen ein Schmerzensgeld fällig wird. Das Geld muss eine Genugtuungsfunktion erfüllen, für das was dem Geschädigten wiederfahren ist. Hinzu kommt eine Ausgleichsfunktion, das heißt aufgrund der Folgen soll eine zusätzliche finanzielle Unterstützung für die Zukunft garantiert werden.

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Da es keine festgelegten Richtwerte gibt, orientieren sich Anwälte und Richter meist nach Schmerzensgeldtabellen. In ihnen befinden sich empirisch zusammengefasste und gesammelte richterliche Entscheidungen bezüglich des Schmerzensgeldes in bestimmten Fällen. Bei gleichartigen Sachverhalten wird den Beschädigten aufgrund des Gleichberechtigungsprinzips meist der gleiche Betrag zugesprochen. Die Tabellen sind jedoch nicht bindend und dienen lediglich zur Orientierung. Ebenso gibt es Klassifikationen nach Schmerzperioden - von leicht bis stark. Auch hier entscheidet das Gesamtbild über die Höhe des Schmerzensgeldes.

Versicherungen beschäftigen sich täglich mit Schmerzensgeldfragen bei Unfällen. Das bedeutet Zeit und Stress. Um den Fall schnell abzuschließen, bieten Versicherungen deshalb bei klarem Sacherhalt häufig von sich aus Hilfe an. Dabei ist es oft fraglich, ob der Betrag auch angemessen ist. Für die Beschädigten gilt es sich deshalb gut zu überlegen, ob sie den Betrag annehmen. Bei einer zu frühen Abfindungserklärung sind häufig weitere Folgeschäden noch nicht aufgetreten, durch die den Opfern ein höherer Betrag zustehen würde. Im Zweifelsfalle sollte deshalb der Rat des Arztes und Anwaltes hinzugezogen werden oder zunächst unter Vorbehalt eingewilligt werden.

Hilfe bei Schmerzensgeldfragen bieten auch Vereine, wie die 4 LiF Unternehmensgruppe an. Dabei handelt es sich um eine Prozessfinanzierungsgesellschaft, die es sich zum Ziel gemacht hat, Ansprüche für ihre Kunden durchzusetzen – ganz ohne finanzielles Risiko. Der Schwerpunkt liegt auf Prozessen gegen Versicherungen. Sämtliche Prozesskosten, wie beispielsweise zu zahlende Vorschüsse, werden übernommen. Zusammen mit der Schutzgemeinschaft Schmerzensgeld e.V. wird außerdem eine taggenaue Berechnung des Schmerzensgeldes mit Hilfe spezifischer Parameter vorgenommen. Bevor jedoch ein Prozesskostenfinanzierungsvertrag abgeschlossen wird, überprüft der Verein den Fall zunächst auf hinreichende Erfolgsaussichten.

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