Weitgehend unbekannt sind auch die komplexen Regelungen bei der Pflegepflichtversicherung. Wer bereits mindestens zwei Jahre Beiträge eingezahlt hat und auf unbestimmte Zeit oder zumindest länger als acht Jahre (dann endet die gesetzliche Rahmenfrist) im Ausland bleiben möchte, sollte seine Pflegeversicherung entweder weiterlaufen lassen oder direkt einen privaten Tarif abschließen, der auch bei einem Pflegefall im Ausland leistet.

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Kompliziert wird es bei den anderen Zweigen der Sozialversicherung. Beratungsbedarf gibt es zum Beispiel bei der Arbeitslosenversicherung. Hierzulande wird nur unterstützt, wer zwei Jahre vor dem Arbeitsplatzverlust mindestens zwölf Monate Beiträge gezahlt hat. Bleibt ein Auswanderer länger als zwei Jahre im Ausland, riskiert er vor allem außerhalb der EU seinen Schutz und ist am Ende auf Hartz IV angewiesen. Selbst innerhalb der EU werden im Ausland erworbene Wartezeiten nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen anerkannt. Um kein Risiko einzugehen, ist es sinnvoll, vor der Ausreise eine private Arbeitslosenversicherung abzuschließen oder freiwillig Beiträge in die Arbeitslosenkasse einzuzahlen.

Wissenslücken bestehen regelmäßig in Sachen Renten- und Erwerbsminderungsversicherung. Um Leistungen zu erhalten, muss der Versicherte in den vergangenen fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens drei Jahre am Stück Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung einzahlen. Bei einer versicherungspflichtigen Tätigkeit in den Ländern mit Sozialversicherungsabkommen ist dies unproblematisch. Wer allerdings in Nicht-Abkommensländern oder als Freiberufler arbeiten will, muss sich rechtzeitig um eine private Absicherung kümmern – sonst kann es bei der Rückkehr ins Heimatland ein böses Erwachen geben. Ferner sollten Auswanderungswillige gemeinsam mit ihrem Makler prüfen, ob es bei Berufsunfähigkeits- und Lebensversicherungen Ausschlüsse für bestimmte Staaten gibt oder ob eine Klausel enthalten ist, dass die Berufsunfähigkeit oder der Todesfall nur von deutschen Ärzten bestätigt werden darf. Auch die besonders im Ausland wichtige Rechtsschutzversicherung muss auf ihre Gültigkeit und Dauer jenseits der deutschen Grenzen überprüft werden. Für gewöhnlich ist der Schutz dort auf sechs Wochen begrenzt, so dass eine alternative Police notwendig ist.

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Makler und Vermittler, die potenzielle Auswanderer oder Expatriates beraten, können bei Kenntnis der möglichen Fallstricke Kompetenz beweisen und immenses Cross-Selling-Potenzial nutzen.

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