Ein Hartz-IV-Empfänger, der in der Dominikanischen Republik die millionste Strandbar eröffnen will, das Rentnerpärchen, das auf Mallorca mit einer Würstchenbude reich werden möchte und der dicke Deutsche, der in Bangkok eine zierliche Thai heiratet – dies sind Bilder, die zahlreiche Auswanderer-Sendungen regelmäßig im Fernsehen transportieren.
Die Fälle sind real. Sicher. Doch die meisten Menschen, die Deutschland verlassen, wissen genau was sie tun. Und es werden immer mehr, die es für eine begrenzte Zeit oder dauerhaft ins Ausland zieht. Die Gründe dafür sind vielfältig. Häufig erfordert es der Job, ein Auslandsengagement anzunehmen und mit Kind und Kegel tausende Kilometer weit wegzuziehen. Schüler und Studierende suchen sich ein Praktikum in einem anderen Staat und etliche Rentner wollen ihren Ruhestand unter Palmen verbringen. Ganz gleich aus welchen Gründen es diese Personen in die Ferne zieht – um ihre soziale Absicherung ist es oftmals schlecht bestellt. Wer als Makler Lücken aufzeigt und Alternativen parat hat, kann bei seinen Kunden punkten und diese nachhaltig binden.

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Besonders intensiver Beratungsbedarf besteht regelmäßig beim Thema Krankenversicherung. Vielen Auswanderungswilligen ist nicht klar, dass die Reisekrankenversicherung nur einen Auslandsaufenthalt von maximal sechs Wochen im Jahr abdeckt. Auch glauben viele, dass sie in EU-Ländern mit der europäischen Gesundheitskarte abgesichert sind. Das Problem: „Zum einen besteht nicht in allen Ländern freie Arztwahl und zum anderen akzeptieren nicht alle Ärzte die Europäische Versicherungskarte“, weiß Dennis Perlmann, Vertriebsdirektor Makler & Multiplikatoren bei der auf Auslandsversicherungen spezialisierten BDAE GRUPPE. „In der Praxis bleiben viele Auswanderer im Aufenthaltsland auf ihren Krankenkosten sitzen“, so Auslandsspezialist Perlmann.

Viele Ausschlüsse bei Auslandskrankenversicherungen

Für längere Aufenthalte sollte eine spezielle private Auslandskrankenversicherung abgeschlossen werden, was allerdings häufig nur bis zu einem Höchstaufnahmealter von 65 Jahren möglich ist. Die BDAE GRUPPE hat mit den Produkten Expat Resident und Expat Retired gleich zwei Tarife mit lebenslanger Versicherungsdauer konzipiert. Generell lohnt ein ausführlicher Blick in die Tarifbeschreibung und in das Bedingungswerk, denn die Angebote variieren stark. So gibt es Policen, die nur einen Basis-Schutz bieten und beispielsweise keine Behandlungen bei Schwangerschaft oder zahnärztliche Leistungen abdecken. Einige sind zudem auf drei oder fünf Jahre begrenzt und bieten keine Verlängerungsoption.

Zunächst sollten Vermittler aber mit ihren Kunden klären, ob in dem Zielland eine Sozialversicherungspflicht besteht, wenn der Wohnsitz in Deutschland aufgegeben wird und ob es ein Sozialversicherungsabkommen zwischen dem Heimat- und dem Auswanderungsland gibt. Dies ist bei allen EU- und EWR-Ländern der Fall. Doch selbst wenn Personen im Gastland beispielsweise gesetzlich krankenversichert sind, so kann insbesondere in Bezug auf das Gesundheitssystem die Lücke zum Versorgungsniveau in Deutschland immens auseinanderklaffen. In Ländern mit nationalem Gesundheitsdienst wie Großbritannien, Spanien und Portugal sind die Leistungen für anspruchsvolle Bundesbürger etwa vergleichsweise bescheiden. Dort ist man oft auf Privatärzte und –kliniken angewiesen, die entsprechend teuer sind. Und die staatlichen Systeme vieler anderer Länder wie die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) gewährleisten nur ein absolutes Minimum an ärztlicher Versorgung für den Notfall. Eine private Auslandskrankenpolice kann eventuelle Lücken schließen oder den gewohnten Schutz ersetzen. Die Auslandsberatungsstelle der BDAE GRUPPE kennt die Stolperfallen bei der Auslandsabsicherung und unterstützt Vermittler bei heiklen Rechtsfragen.

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Bei der Wahl des richtigen Produktes sollten Makler zudem darauf achten, dass Assistance-Leistungen eingeschlossen sind. Dabei sollte der Assisteur auch in weniger touristischen Gegenden ein umfassendes Netzwerk unterhalten. Und noch ein weiteres Leistungsmerkmal wird zunehmend wichtiger: Patientenrechtsschutz. Jeder zehnte Patient (insgesamt 15 Millionen) erleidet allein in Europa nach medizinischer Behandlung Schäden. Insbesondere im Ausland ist das Risiko einer Fehlbehandlung groß, etwa aufgrund einer schwierigeren sprachlichen Verständigung und unterschiedlicher medizinischer Standards. Es empfiehlt sich daher, eine internationale Patienten-Rechtsschutzversicherung, wie sie zum Beispiel der BDAE in seine Auslandskrankenversicherungen integriert hat, mit ins Reisegepäck zu nehmen.

Was tun bei Kriegsrisiko?

Und noch ein wichtiger Punkt ist angesichts zunehmender weltweiter Unruhen und Katastrophen stärker in den Fokus geraten: Die Absicherung im Falle eines Krieges. „Ausschlussklauseln bestehen bei vielen Versicherern auch hinsichtlich des passiven, also unfreiwilligen Kriegsrisikos. Aktives Kriegsrisiko ist in der Regel immer vom Leistungskatalog ausgeschlossen“, betont BDAE-Experte Perlmann.

Weitgehend unbekannt sind auch die komplexen Regelungen bei der Pflegepflichtversicherung. Wer bereits mindestens zwei Jahre Beiträge eingezahlt hat und auf unbestimmte Zeit oder zumindest länger als acht Jahre (dann endet die gesetzliche Rahmenfrist) im Ausland bleiben möchte, sollte seine Pflegeversicherung entweder weiterlaufen lassen oder direkt einen privaten Tarif abschließen, der auch bei einem Pflegefall im Ausland leistet.

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Kompliziert wird es bei den anderen Zweigen der Sozialversicherung. Beratungsbedarf gibt es zum Beispiel bei der Arbeitslosenversicherung. Hierzulande wird nur unterstützt, wer zwei Jahre vor dem Arbeitsplatzverlust mindestens zwölf Monate Beiträge gezahlt hat. Bleibt ein Auswanderer länger als zwei Jahre im Ausland, riskiert er vor allem außerhalb der EU seinen Schutz und ist am Ende auf Hartz IV angewiesen. Selbst innerhalb der EU werden im Ausland erworbene Wartezeiten nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen anerkannt. Um kein Risiko einzugehen, ist es sinnvoll, vor der Ausreise eine private Arbeitslosenversicherung abzuschließen oder freiwillig Beiträge in die Arbeitslosenkasse einzuzahlen.

Wissenslücken bestehen regelmäßig in Sachen Renten- und Erwerbsminderungsversicherung. Um Leistungen zu erhalten, muss der Versicherte in den vergangenen fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens drei Jahre am Stück Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung einzahlen. Bei einer versicherungspflichtigen Tätigkeit in den Ländern mit Sozialversicherungsabkommen ist dies unproblematisch. Wer allerdings in Nicht-Abkommensländern oder als Freiberufler arbeiten will, muss sich rechtzeitig um eine private Absicherung kümmern – sonst kann es bei der Rückkehr ins Heimatland ein böses Erwachen geben. Ferner sollten Auswanderungswillige gemeinsam mit ihrem Makler prüfen, ob es bei Berufsunfähigkeits- und Lebensversicherungen Ausschlüsse für bestimmte Staaten gibt oder ob eine Klausel enthalten ist, dass die Berufsunfähigkeit oder der Todesfall nur von deutschen Ärzten bestätigt werden darf. Auch die besonders im Ausland wichtige Rechtsschutzversicherung muss auf ihre Gültigkeit und Dauer jenseits der deutschen Grenzen überprüft werden. Für gewöhnlich ist der Schutz dort auf sechs Wochen begrenzt, so dass eine alternative Police notwendig ist.

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Makler und Vermittler, die potenzielle Auswanderer oder Expatriates beraten, können bei Kenntnis der möglichen Fallstricke Kompetenz beweisen und immenses Cross-Selling-Potenzial nutzen.

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