Radarwarner und Blitzer-Apps bleiben vorerst verboten. Das beschlossen die Verkehrsminister der Bundesländer im Rahmen der Verkehrsministerkonferenz. Lediglich vier Bundesländer unterstützten den Vorstoß Sachsens Verkehrsminister Sven Morlok (FDP) Blitzer-Apps zu erlauben.

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Kritiker halten Zulassung der Radarwarner für einen Freibrief

Kritiker des Vorstoßes sehen in der Zulassung von Blitzerwarngeräten, Radarwarner-Apps und Co. eine Gefährdung der Sicherheit auf Deutschlands Straßen. Die Raser unter den Autofahrern würden nur noch bei Warnungen der Apps und Geräte abbremsen, auf den restlichen Streckenstücken vermindert weiter rasen. Dadurch würden die Autofahrer fast zum Rasen angehalten und die Gefahr von Unfällen steige weiter an, erklärten Kritiker der Warner-Apps. Dies gleiche einem Freibrief zum Rasen. Das sieht auch Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) so.

Befürworter konterten die Befürchtungen der Kritiker. Vielmehr würden Radarwarner Unfälle verhindern und nicht zu Unfällen führen. So erklärte Sachsens Verkehrsminister: „Durch sie werden Verkehrsteilnehmer auf Kontrollen an Gefahrenstellen aufmerksam gemacht und verhalten sich entsprechend – das sollen Kontrollen schließlich erreichen.“. Bereits im Vorfeld war, ob des Morloks Forderung eine heiße Debatte entbrannt.

Kritik von Autofahrern und vom ADAC

Unterstützung erhielt der Vorstoß vom ADAC und den Autofahrern. So stimmten 90 Prozent der Bild-Leser in einer Blitz-Umfrage für eine Zulassung der umstrittenen Radarwarner. Eine Zulassung der Geräte wäre nur logisch. Schließlich bleiben Blitzerwarner-Meldungen im Radio und über das Internet erlaubt. Auch Hessens Verkehrsminister Florian Rentsch (FDP) pflichtete dem bei. Es sei nicht einzusehen, dass Radiosender weiterhin vor Blitzern warnen dürften, Apps auf dem Handy dagegen nicht erlaubt sind.

Schließlich diene die Geschwindigkeitsmessung prinzipiell der Verkehrssicherheit. Diese könnte ebenfalls indirekt erreicht, wenn Autofahrer via App an das erlaubte Höchsttempo erinnert würden. Hier besteht vom Gesetzgeber Handlungsbedarf unterstrich Morlok: „Die Zulassung von Radarwarngeräten wäre eine längst überfällige Anpassung des Rechts an den neuesten Stand der Technik.”.

Beifahrer dürfen Blitzerwarner-App nutzen

Selbst wenn der Beifahrer eine entsprechende App bedient, ist dies grundsätzlich nicht verboten. Zudem sind die aktuellen Regelungen von der Polizei kaum zu kontrollieren. Denn entsprechende Apps dürfen nicht von den Beamten der Polizei durchsucht werden. Denn dies würde einen Eingriff in den Datenschutz bedeuten.

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Autofahrer die mit einer Radarwarner-App erwischt werden, müssen mit einem Bußgeld von 75 Euro und vier Punkten in Flensburg rechnen.

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