In der INES sind angeblich rund 16 Staatsanwälte, Drogenfahnder, Steuerfachleute als auch Kriminalbeamte vereint. Sachsen lässt sich diese Einheit jährlich Millionen Euro kosten. Dabei wird die sächsische Sondereinheit unter anderem gezielt gegen in Sachsen ansässige Unternehmen eingesetzt und steht schon seit längerem wegen teils völlig überzogener Justiz-Gewaltaktionen in der Kritik.

Anzeige

So schreibt denn auch die Frankfurter Allgemeine Zeitung, wonach nicht nur die Unister-Razzia, sondern auch die anschließende tagelange U-Haft von drei Unister-Top-Managern (teils sogar über Weihnachten) im 110 Kilometer vom Unister-Firmensitz entfernten Dresdener Gefängnis "unverhältnismäßig" gewesen sei.

Die umstrittene sächsische "Antikorruptionseinheit" INES bringt traditionell Personen wie zu DDR-Zeiten in ein zentrales sächsisches Gefängnis - wohl auch, um den Druck auf die Inhaftierten maximal zu erhöhen. Denn auch in Leipzig hätte es im Falle Unister ein Gefängnis gegeben. Mit der Inhaftierung und "Verschleppung von Bürgern" (O-Ton Mitglied Leipziger Stadtrat) nach Dresden erschwert die "Integrierten Ermittlungseinheit Sachsen (INES)" vorsätzlich sowohl den Zugang zu einem persönlichen Anwalt erheblich, als auch den Zugang von Angehörigen oder - im Falle Unister - von der Firma zu den inhaftierten Managern selber. "Wir hatten tagelang kein einziges Lebenszeichen von den Inhaftierten mehr", berichtet ein Insider. "Es war absolut gespenstisch. Wir kamen uns vor wie in einem Unrechtsstaat".

Natürlich wollen wir Personen in U-Haft brechen

Doch nicht nur das. So lasse die "Integrierten Ermittlungseinheit Sachsen (INES)" angeblich, ist zu hören, Handys von in U-Haft befindlichen Personen bewusst an, um mögliche "verräterische" SMS oder Anrufe abfangen zu können. Die Unister-Manager, ist aus dem Umfeld der Firma zu hören, hätten tagelang angeblich weder Fernseher noch Radio, noch Zeitungen zum Lesen bekommen. Selbst nächste Angehörige seien komplett abgeschnitten gewesen. Sprich: Isolationshaft von Top-Managern pur. "Natürlich möchten wir Personen in U-Haft auch brechen" berichtet ein Dresdner Justiz-Mitarbeiter. Doch war das angesichts der Vorwürfe gegen Unister auch verhältnismäßig? Unister gehört mit 1.900 Mitarbeitern zu den größten ostdeutschen Arbeitgebern.

Die Frankfurter Allgemeine Zeitung, Fachblatt rund um Wirtschaftsberichterstattung, kommt zu dem Urteil, dass die Aktionen der sächsischen Justiz Unister nicht nur erheblich "in Misskredit" gebracht hätten, sondern das Vorgehen der "Integrierten Ermittlungseinheit Sachsen (INES)" sei auch in Bezug auf den Vorwurf der möglichen Steuerhinterziehung "ähnlich fragwürdig".

So führen die Autoren der angesehenen überregionalen Tageszeitung aus: "Weil der Urlaubsvermittler (Unister) seinen Stornoschutz nicht als Versicherungsleistung betrachtet hat, hat er konsequenterweise auch keine Versicherungssteuer abgeführt. Stattdessen hat er aber Umsatzsteuer ans Finanzamt überwiesen. Und die beträgt ebenfalls 19 Prozent. Hätte Unister also wirklich rechtswidrig gehandelt (was noch offen ist), wäre dem Fiskus lediglich ein Schaden in Höhe der Vorsteuer entstanden, die Steuerpflichtige bei der Umsatzsteuer von ihrer eigenen Steuerschuld abziehen können (nicht aber bei der Versicherungssteuer)."

Anzeige

Und weiter heißt es auf faz.net: "Die Vorwürfe der Strafverfolger klingen auf den ersten Blick gravierend: Steuerhinterziehung in Millionenhöhe und verbotener Vertrieb von Versicherungsleistungen... hinzu kommt ein angeblicher Verstoß gegen den Datenschutz."

Wie schnell man in Sachsen in einen zentralen Knast wandert – wie zu DDR-Zeiten

Unister hatte auf seinen Portalen fluege.de oder ab-in-den-urlaub.de angeblich ohne entsprechende Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) ein Produkt zur Absicherung gegen Stornogebühren angeboten. Das halte aber mittlerweile, so die FAZ, "die Aufsichtsbehörde für ein erlaubnispflichtiges Versicherungsgeschäft". Allerdings hatte jene, also die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), wohl erst am Tag der Razzia Unister überhaupt ein Verbot zum Vertrieb eines Storno- und Umbuchungsservices ohne eine an den Bund zu leistende Versicherungssteuer erteilt.

Dabei wird immer deutlicher: Die BaFin scheint gezielt mit der Dresdner Justiz zusammengearbeitet zu haben, um rund eine Millionen Euro angeblicher Steuerhinterziehung auflaufen lassen zu können. Erst dann können in der Regel überhaupt Top-Manager in U-Haft genommen werden. Alleine das wirkt im Falle von Unister schon sehr seltsam für ein Land, das sich als Rechtsstaat bezeichnet.

Anzeige

Jedoch, schreibt FAZ, könne man zumindest in der Frage rund um Versicherung oder nicht, "darüber streiten". Immerhin habe Unister nach Auskunft von Unister-Gründer Thomas Wagner in einem Interview, das er vor gut zwei Wochen der FAZ gegeben hatte, die kritisierten Produkte mit Genehmigung teils seit zehn Jahren online gehabt.

Thomas Wagner gilt selbst unter seinen Kritikern als einer der talentiertesten deutschen Jung-Unternehmer. Der 34-Jährige hatte wohl auch im Angesicht der massiven Vorgänge rund um Unister - manche sprechen auch von einer begleitenden Medien-Kampagne gegen Unister - vor drei Tagen seinen Rückzug aus der Geschäftsführung von Unister bekannt gegeben.

Das muss ihm sehr schwer gefallen sein. Denn Wagner hatte aus dem Nichts heraus in zehn Jahren eines der profitabelsten und erfolgreichsten Online-Unternehmen in Deutschland aufgebaut. Während andere Online-Unternehmen dafür mittels Investoren-Finanzierungsrunden Hunderte Millionen Euro Fremdfinanzierung aufnehmen, hatte Wagner, aufgewachsen im Dessauer Plattenbau, scheinbar fast ohne große Finanzierungsrunden das meiste nahezu im Alleingang mit drei Mitgesellschaftern und einer Schar getreuer Mitarbeiter hochgezogen.

Frage der Versicherungssteuer - tägliches Brot von Juristen

Jedenfalls führt die Frankfurter Allgemeine Zeitung aus, wonach die Frage, ob Unister nun eine Steuerhinterziehung begangenen habe oder nicht "eine typische Auslegungsfrage" sei. Dieses hatte sogar selbst der unter Journalisten als geschwätzig geltende Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft Dresden, Wolfgang Klein, so gesehen und sich damit in diversen Medien zitieren lassen: "Gerichte" müssten "das nun klären".

Die FAZ hält die Frage ob nun eine Versicherungssteuer von Unister hätte bezahlt werden müssen oder nicht für "tägliches Brot von Juristen". Dabei sei - statt eine der größten Razzien in der deutschen Unternehmer-Geschichte bei Unister durchzuführen - es -Zitat - "der übliche Weg" gewesen, wonach "die Aufsichtsbehörde" (also die BaFin) "ein Verbot" erlasse, und das Unternehmen - also Unister "gegen diesen Verwaltungsakt" dann vor dem "Verwaltungsgericht klagen" hätte können. Dabei gelte, schreibt faz.net auf ihrem Blog: "Wer Recht bekommt, ist offen."

FAZ:„Der übliche Weg wäre gewesen“....

Man könne deshalb "den fraglichen Stornoschutz als Versicherungsleistung definieren; man kann es aber auch ganz anders sehen", ist auf faz.net zu lesen. Am Ende würde üblicherweise durch drei Instanzen geklagt und "womöglich auch noch eine Verfassungsbeschwerde eingelegt". Das sei zwar "viel Stoff für Fachaufsätze von Versicherungs- und Verwaltungsrechtlern" um letztlich die Frage klären zu können, "ob es sich tatsächlich um eine 'unbefugte Geschäftstätigkeit nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz' handele".

Dabei sei es jedoch "nicht besonders nahe liegend", Unister einen "subjektiven Vorsatz für eine Straftat zu unterstellen". So ist denn auch das abschließende Urteil der beiden Autoren im Blog-Bereich der Frankfurter Allgemeinen Zeitung entsprechend klar: "Der martialische Auftritt der (Anmerkung: Dresdner) Strafverfolger wirkt also überzogen. Langsam muss man als Unternehmer und Manager in diesem Land Angst bekommen, dass manche Anklagebehörden für die Wirtschaft die Unschuldsvermutung abgeschafft haben."

Das bestätigt auch ein anderer Geschäftsführer eines großen Unternehmens in Karlsruhe. Zum Versicherungsboten sagte er: "Das Vorgehen der sächsischen Integrierten Ermittlungseinheit und die Inhaftierung von nicht vorbestraften Top-Managern ist eine Ohrfeige ins Gesicht eines jeden Unternehmers. Man sollte nicht vergessen, dass es die Unternehmer sind, die Deutschland nach vorne bringen und den Staat wesentlich mit finanzieren."

Auch der Versicherungsbote hatte sich in mehreren Beitragen kritisch mit den Vorgängen in Sachsens Justiz beschäftigt.

Hier geht es zum Blog-Beitrag der Frankfurter Allgemeinen Zeitung:

http://faz-community.faz.net/blogs/wort/archive/2013/01/04/fuer-die-wirtschaft-ist-die-unschuldsvermutung-in-gefahr.aspx

Anzeige


Seite 1/2/3/

Anzeige