Grund für die Empfehlung sind die niedrigen Kaptalmarktzinsen, bei denen PKV-Unternehmen mit jetzt auslaufenden und neu anzulegenden Kapitalanlagen, den Mindestzins von 3,5 Prozent nicht mehr erwirtschaften könne.

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Die gesetzlich vorgeschriebene 90-prozentige Gutschrift des Überzinses gilt nach wie vor. Das Zauberwort in diesem Zusammenhang heißt "Überzins". Durch die Absenkung des Rechnungszinses würde es nicht zu einer Absenkung der Alterungsrückstellungen. Dies wird bereits durch die neue Beitragskalkulation für Unisex verhindert. Die Verzinsung der Alterungsrückstellungen findet dadurch sogar mit einem höheren Anlagebetrag statt. Im Ergebnis werden die Alterungsrückstellungen in Euro sogar höher.

Angesichts der nicht "explizit von der Versicherungsbranche verursachten" Zinsentwicklung an den Kapitalmärkten, ist dieser Schritt in den Augen von Gerd Güssler, ausgewiesener Marktkenner und Geschäftsführer des Freiburger Informationsdienstleisters KVpro.de, "ein kluger, vorausschauender Schritt in die richtige Richtung, obwohl die Unternehmen den garantierten Rechnungszinses von 3,5% in den letzten Jahre mehrheitlich sogar übertroffen haben und eine Absenkung rückblickend gesehen nicht erforderlich wäre".

Die Absenkung des Rechnungszinses auf 2,75% bleibt eine Handlungsempfehlung für die Versicherungsunternehmen. Sowohl dies, als auch die regelmäßigen Überprüfungen und Analysen der Kapitalanlagesituation durch die BaFin, wird demzufolge nicht dafür sorgen, dass alle Unternehmen diese Absenkung aktuell umsetzen.

Unternehmen, die nicht absenken, werden versuchen durch auf den ersten Blick günstigere Beiträge, Wettbewerbsvorteile zu erzielen umso Marktanteile hinzugewinnen zu können.

Michael Baulig, Vorstandsmitglied der uniVersa Krankenversicherung a. G., bezeichnet die Absenkung als einen "Akt der Vernunft und Voraussicht". Dennoch, so auch die Einschätzung von Dr. Hans Olav Herøy, Vorstandsmitglied der HUK-Coburg Versicherungsgruppe am Rande eines KVpro.de-Branchendialogs in Berlin, "werde es Gesellschaften geben, die diesen Schritt erst später vollziehen und sich dadurch einen kurzfristigen Wettbewerbsvorteil verschaffen dürften".

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In den vergangenen fünf Jahren war die Nettoverzinsung der PKV-Versicherer durchaus respektabel. Spitzenreiter war die Debeka mit 5,05 Prozent, gefolgt von der DEVK mit 4,72 Prozent, der PAX mit 4,38 Prozent und dem Deutschen Ring mit 4,36 Prozent. Zum Vergleich: Der niedrigste Wert lag bei 3,52 Prozent. Selbst 2011 wurden immer noch gute Werte erreicht.

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