1. die heute bestehenden Tarife im Neugeschäft vollständig oder teilweise nicht mehr anbieten und neue Tarife mit neuen Bedingungen und Leistungen auflegen. Hier kommt es dann entscheidend darauf an, was die Tarife wirklich leisten (VW – von was wie viel?) und dass die neuen Unisex-Tarife für Verbraucher und nicht nur für Vergleichsprogramme designt werden.
  2. bestehende Tarife belassen und Neu-Kunden den Unisex-Beitrag im bestehenden Tarif anbieten. Das ist ein Vorteil von Unternehmen, die eine bestimmte Leistungs-Qualität konsequent in einem Tarifwerk anbieten bzw. deren Tarife ein zusammenhängendes Kollektiv bilden. Gleiches gilt für Unternehmen, die bereits im Frühjahr neue Volltarife aufgelegt haben und bei denen künftige Neukunden den Unisex-Beitrag neben den vorhandenen Bisex-Kunden im gleichen Tarif entrichten.

Aktuare gefordert

Die Aktuare der Versicherer sind aktuell dabei, die neuen, für Männer und Frauen künftig identischen Beiträge zu kalkulieren, die für alle Vertragsabschlüsse ab dem 21.12.2012 gelten. Trotz einer von der Deutsche Aktuarsvereinigung (DAV) an die Versicherungsunternehmen gegebenen Empfehlung zum Thema Unisex, um mit möglichst geringfügigen Änderungen auf die noch immer fehlende Rechtsverordnung (mit den daraus endgültig berechenbaren Beiträgen) angemessen reagieren zu können, kann heute noch niemand seriös vorhersagen, wie die Unisex-Beiträge für PKV-Neukunden in der neuen Tarifwelt ausfallen werden.

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Ab 21.12.2012 gilt für Männer und Frauen die sich neu in die PKV einkaufen gleiche Leistung und gleicher Beitrag. Die Gleichheit von Mann und Frau ist beim Thema Prämienkalkulation für einen Aktuar jedoch extrem kompliziert. Schließlich kann auch er nicht definitiv absehen, wie sich das Versichertenkollektiv als Grundlage aller möglichen Berechnungen entwickelt.

Viele Unbekannte

Um einen verlässlichen, tragfähigen Tarifbeitrag kalkulieren zu können, muss folgendes vorhergesagt und einbezogen werden: Wanderbewegungen der Menschen aus dem Tarifwechselrecht des § 204 VVG, die Wechselwahrscheinlichkeit der männlichen bzw. weiblichen Versicherten aus der alten Tarifwelt (vor dem Jahre 2009), die Wechselwahrscheinlichkeit aus der neuen Tarifwelt (Mitnahme eines Teils der Alterungsrückstellung) von Kunden, die ab 2009 ihre PKV gekauft haben bis hin zu den neuen Kundenbeständen, die aus den Neuabschlüssen ab dem 21.12.2012 entstehen. Darüber hinaus gilt es, ggf. eine Absenkung des Rechnungszinses für Unisex sowie einen möglicherweise entstehenden Mehrbeitrag für vom Verband vorgeschlagene Mindestleistungen (was i.d.R. nur Billigtarife betrifft) einzupreisen.

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Das Ergebnis all dieser Berechnungen ist dann auch noch wettbewerbsfähig zu gestalten, ohne dass - als Konsequenz der Wechselbewegungen - die Beiträge der derzeitigen Versicherten („Altkunden“) in unangemessener Weise erhöht werden müssen. Alles in Allem sind Aktuare derzeit wirklich nicht zu beneiden.

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