Grundsätzlich empfiehlt der federführende Ausschuss für Fragen der europäischen Union den Länderchefs, einer Reform der Versicherungsvermittler-Richtlinie zu befürworten. Die Lehren aus der Finanzkrise würden eine Überarbeitung nahelegen, zudem sei der EU-Vorschlag ein wichtiger Schritt zu mehr Verbraucherschutz (Bundesratsdrucksache 389/1/12).

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Wirtschaftsausschuss gegen Pflicht zur Provisionsoffenlegung

In Detailfragen gibt es allerdings völlig konträre Auffassungen zwischen den Ausschüssen. So verlangt der Wirtschaftsausschuss vom Bundesrat eine kritische Bewertung der Pflicht, dass Versicherungsvermittler ihre persönliche Provisionen offenlegen müssen. Provisionen seien nur ein Teil der Gesamtkosten und deshalb von begrenzter Aussagekraft, heißt es in der Stellungnahme. Zudem sei eine Offenlegung mit einem hohen bürokratischen Aufwand verbunden.

Sogar ein Verbraucherargument führt der Wirtschaftsausschuss an, um gegen eine Offenlegungspflicht zu argumentieren: „Der Kunde könnte zu der irrigen Annahme verleitet werden, ein Produkt mit einer geringeren Provision sei für den Kunden zwangsläufig das bessere. Dieser Rückschluss ist jedoch nicht gerechtfertigt“, gibt das Fachgremium zu bedenken.

Als Alternative schlägt der Wirtschaftsausschuss vor, statt der Provisionskosten die Gesamtkosten eines Vertrages anzugeben. Sollte aber dennoch an einer verpflichtenden Vorgabe der Offenlegung der Provisionen festgehalten werden, so soll die Offenlegung nur auf Nachfrage des Kunden erfolgen und zudem nur bei solchen Versicherungsverträgen, die über einer Bagatellgrenze von 1.000 Euro Jahresprämie liegen.

Verbraucherschützer streben Ausweitung der Provisionsoffenlegung an

Zu der Stellungnahme des Wirtschaftsausschusses gibt es jedoch zahlreiche Gegenpositionen. So plädieren Europa- und Verbraucherausschuss des Bundesrates für eine umfassende Offenlegungspflicht der Provision für alle Versicherungsprodukte, sowohl Lebens- als auch Nichtlebensversicherungen. Ähnlich positioniert sich der Finanzausschuss.

„Die Offenlegung der Vertriebsvergütungen ist geeignet, Kunden mögliche Interessenkonflikte von Versicherungsvermittlern aufzuzeigen und zu einem kritischen Vergleich mit anderen Produkten oder Anbietern zu veranlassen“, begründen die Befürworter eine Pflicht zur Provisionsoffenlegung. Sie würde den Wettbewerb um einen besonders kosteneffizienten Vertrieb stärken und zudem den Vergleich zwischen Provisions- und Honorarberatung erleichtern.

Wer sich „unabhängiger Versicherungsberater“ nennen will, der soll nach Ansicht des Europa- und Verbraucherausschusses zukünftig komplett auf Provisionen verzichten. In der Drucksache ist diesbezüglich vermerkt: „Der Bundesrat stellt fest, dass die in Artikel 24 Absatz 5 des Richtlinienvorschlags vorgesehene Unterscheidung zwischen provisionsbasierter, "nicht unabhängiger" und "unabhängiger" Versicherungsberatung, für die u. a. ein Verbot der Annahme von Gebühren, Provisionen oder anderer Geldvorteile bestehen soll, zu einer wesentlichen Verbesserung des Kundenschutzes beitragen kann.“

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Wie sich der Bundesrat zu einer Änderung der Vermittler-Richtlinie positionieren wird, ist also völlig offen. Mit heftigen Diskussionen ist zu rechnen.

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