Haftpflichtdeckung für IT-Dienstleister erweitert
Der Versicherer AXA hat sein IT-Haftpflichtpolicen erweitert. Neu ist beispielsweise die Übernahme von Kosten bei juristischen Auseinandersetzungen.
- Haftpflichtdeckung für IT-Dienstleister erweitert
- Sicherheit auch bei Vertragsverletzungen
Grundsätzlich kommt eine IT-Haftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden auf, die der IT-Dienstleister bei Dritten verursacht. Mit der IT-Police Haftpflicht kompakt richtet sich AXA speziell an IT-Freelancer und Start-up-Unternehmen mit einem Umsatz bis zu 500.000 Euro im Jahr.
/ Speziell für größere IT-Dienstleister, die höheren Risiken ausgesetzt sind, wurde die IT-Police Haftpflicht komfort entwickelt. Sie kann individuell an die Risikosituation des Versicherten angepasst werden.
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Neu: Kostenübernahme bei juristischen Auseinandersetzungen
Die wichtigsten Erweiterungen beider Produktlinien betreffen Rechtsverletzungen und Folgeschäden bei mangelnder Erfüllung: So übernimmt AXA beim Erlass einer einstweiligen Verfügung oder bei Unterlassungsklagen für seinen Versicherten nun auch Gerichts- und Anwaltskosten. Das ist besonders sinnvoll bei Unternehmen, die eigene Inhalte ins Netz stellen und mit dem Vorwurf unlauteren Wettbewerbs oder Verstößen gegen das Urheberrecht konfrontiert sind.
Bei einer selbst- oder fremdverschuldeten Veröffentlichung von personenbezogenen Daten wurde der Versicherungsschutz ebenfalls erweitert: Im Falle eines Strafverfahrens übernimmt AXA ab sofort auch die Verteidigungskosten, sofern Haftpflichtansprüche aus einem strafrechtlichen Verfahren resultieren können.
- Haftpflichtdeckung für IT-Dienstleister erweitert
- Sicherheit auch bei Vertragsverletzungen