Absicherung gegen Eigenschäden

Nicht nur gegen Schäden bei Dritten, sondern auch gegen Eigenschäden können sich IT-Dienstleister absichern. So schützt die Vertrauensschadenversicherung Unternehmen bei Vermögensschäden, die Mitarbeiter oder Vertrauenspersonen durch wirtschaftskriminelle Handlungen verursachen. Sie greift zum Beispiel, wenn ein Mitarbeiter mutwillig wichtige innerbetriebliche Daten löscht oder Software beschädigt. "Welche Deckungen im Rahmen der eigenen Tätigkeiten sinnvoll sind, sollten IT-Dienstleister in einem Beratungsgespräch mit einem Versicherungsexperten klären", rät Kalinowski.

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