Unter „Integrierter Versorgung“ versteht man eine bessere Vernetzung der verschiedenen Fachdisziplinen und vor allem Sektoren (Hausärzte, Fachärzte, Krankenhäuser) im Gesundheitswesen. Durch die engere Zusammenarbeit und Abstimmung soll die Qualität der Patientenversorgung verbessert werden, um etwa Abstimmungsprobleme zwischen ambulanten Ärzten und Krankenhäusern sowie teure und überflüssige Mehrfachbehandlungen zu vermeiden.

Anzeige

Die Krankenkassen können hierzu direkt Verträge mit ausgewählten Leistungeerbringern (Ärzten, Kliniken, Apothekern, Reha-Einrichtungen) abschließen, die dann zusammenarbeiten und ihr Wissen austauschen. In der Regel geschieht dies für bestimmte Indikationen (Erkrankungen), doch gibt es auch andere (üblicherweise regional begrenzte) Ansätze, bei denen eine Gemeinschaft von Leistungserbringern die komplette Versorgung (beispielsweise durch die Bildung von Praxisnetzen) gewährleistet.

Die Krankenkassen werben unter anderem mit folgenden Vorteilen einer Behandlung im Rahmen der Integrierten Versorgung :

  • Viele Krankenkassen gewähren ihren Patienten einen Bonus, wenn sie an einem Programm zur integrierten Versorgung teilnehmen, etwa die kostenlose Teilnahme an Vorsorgeuntersuchungen für Herzkrankheiten bzw. zusätzliche Reha-Maßnahmen
  • Da Haus- und Fachärzte eng miteinander kooperieren, entfallen unter Umständen die langen Wartezeiten bei der Überweisung zu einem Spezialisten oder sie verringern sich. Dies gilt auch für Wartezeiten auf eine Operation, da Patientinnen und Patienten, die sich für die Integrierte Versorgung entscheiden, hierbei gern bevorzugt behandelt werden.
  • Gesundheitsbelastende Mehrfachuntersuchungen wie z.B. Röntgen werden unnötig, da die Haus- und Fachärzte die Ergebnisse der Vorsorgeuntersuchungen eng miteinander abstimmen
  • Schon vor der Entlassung aus dem Krankenhaus ist der Übergang in die Rehabilitationsphase organisiert, da die Ansprechpartner bereits feststehen. Der Patient muss sich also nicht selbst um einen Reha-Platz kümmern. Die Erkrankten werden auch nach dem Auslaufen der Behandlung noch länger als gewohnt begleitet, etwa mit zusätzlichen Informationen zur Gesundheitsvorsorge.

Analog zur Integrierten Versorgung, die die Vernetzung von stationärer und ambulanter Behandlung verbessern soll, gibt es mit der „besonderen ambulanten Versorgung“ ein Pendant, das die Zusammenarbeit der ambulanten Leistungerbringer verbessern soll.

Um Mißverständnissen vorzubeugen: Diese besonderen Versorgungsformen sollen also den Versicherten bei bestimmten Erkrankungen eine noch bessere Versorgung bieten. Hat eine Krankenkasse hier kein Angebot, heißt das nicht, dass die Kasse für die Behandlung der Krankheit nicht zahlt. Sie hat lediglich in diesem Bereich keinen Vertrag für eine solche besondere Versorgungsform abgeschlossen.

Die Zahl der von den Kassen abgeschlossenen Versorgungsverträge ist mittlerweile unüberschaubar. Dabei sagt die Zahl der abgeschlossenen Verträge allein wenig über die Versorgungsqualität aus. Ein einzelner, bundesweit geltender Vertrag, kann eine bessere Versorgung gewährleisten als 16 jeweils für ein Bundesland abgeschlossene Verträge. Zudem kann ein Vertrag auch mehrere Indikationen -also die Gesamtheit der Heilmaßnahmen für ein bestimmtes Krankheitsbild- abdecken.

Als einige Bereiche, für die solche Verträge existieren seien hier beispielhaft genannt: Augenerkrankungen, Psychische Erkrankungen, Wundversorgung, Krebserkrankungen, Orthopädie etc., wobei die Verträge in der Regel sehr spezifisch für bestimmte Indikationen gelten.

Entscheidend für den Versicherten ist vor allem: Bietet die Kasse eine verbesserte Versorgung für die Krankheit, an der er leidet? Ist dieses Angebot regional begrenzt? Kann der Versicherte das Angebot trotzdem nutzen, auch wenn es nicht in seinem Bundesland angeboten wird? Eine große Hilfe bieten den Versicherten hier Vergleichsportale wie z.B. gesetzlicheKrankenkassen.de. Hier finden die Versicherten kostenfrei eine Gegenüberstellung der Leistungen der Krankenkassen und viele weitere Informationen zum Krankenversicherungssystem, zu gesetzlichen Leistungen, Zusatzversicherungen sowie Hinweise zum Kassenwechsel mit Musterschreiben.

Allerdings ist es unerlässlich, sich vor einem Wechsel mit der Wunschkasse in Verbindung zu setzen und zu klären, ob der Wunsch des Versicherten mit der Wirklichkeit bei der Kasse übereinstimmt. Denn oftmals steckt der Teufel im Detail. Im nächsten Teil unserer Serie geht es dann um die Naturheilverfahren.

Anzeige

Juli 2012, Thomas Adolph & Matthias Eislöffel

Anzeige