Erstens die klassische Lebensversicherung müsse sich neu erfinden, zweitens würden neue Rentenbezugsphasen benötigt und drittens müssten die Produktentwicklung und das Risikomanagement enger verschmelzen. Was die Neuerfindung der klassischen Lebensversicherung anbelangt so seien „unter den derzeitigen Rahmenbedingungen so genannte „einfache“ Produktideen nicht umsetzbar. Es gibt jedoch funktionierende Lösungen für kapitaleffiziente klassische Produkte“, betonte Prof. Ruß.

Anzeige

Der Frage „Solvency II – Effizientes Steuerungsinstrument oder intransparentes Geheimwissen?“ widmete sich Dr. Joachim Maas, Vorsitzender des Vorstands der Volkswohl Bund Versicherungen, in seinem Vortrag. Er gab ein klares Bekenntnis zur EU-Rahmenrichtlinie ab. Jedoch sieht er noch deutlichen Nachbesserungsbedarf bei einzelnen Regelungen. Am Beispiel der Berechnung der Going-Concern-Reserve zeigte er die enormen Bewertungsspielräume auf, die sich aus der Notwendigkeit ergeben, für die Ermittlung der Marktwerte der Technical Provisions Annahmen über Managementregeln und zukünftiges Versicherungsnehmerverhalten treffen zu müssen.

Seine Erfahrungen aus dem Bereich Risikomanagement schilderte auch Raimund Herrmann, Mitglied des Vorstands beim Badischen Gemeinde-Versicherungs-Verband. Als Sachversicherer sah er eine Gefahr in der überproportionalen Belastung durch aufsichtsrechtliche Pflichten, die vor allem für kleinere und mittlere Unternehmen Existenz bedrohend sein können. Als Fazit der letzten beiden Plenumsvorträge, aber auch aus der Veranstaltung im Ganzen, lässt sich festhalten, dass sich vor allem die mittelgroßen Versicherungsunternehmen im Hinblick auf die Umsetzung von Solvency II eine pragmatische Herangehensweise wünschen.

Jedoch wird auch das Nutzenpotenzial der Unternehmenssteuerung unter Risikoaspekten gesehen. Die Steuerungssysteme im Unternehmen müssen dahingehend zielorientiert und stückweise ausgebaut werden. Aus Sicht der Vortragenden dürfen die Anforderungen der Aufsicht nicht überhand nehmen und müssen die Umsetzungskosten der EU-Rahmenrichtlinie in einem vertretbaren Rahmen bleiben. Im Hinblick auf die Reportinganforderungen besteht für viele Versicherer noch Handlungsbedarf, vor allem was einen ausreichenden Datenbestand und adäquate Reportingprozesse angeht.

Anzeige

Im Rahmen dieses ersten Messekongresses „Finanzen und Risikomanagement“ präsentierten sich 15 Dienstleister an Messeständen und in Form von Projektberichten innerhalb des Fachprogramms, darunter die B&W Deloitte GmbH, metafinanz Informationssysteme GmbH und die PPI AG.

vorherige Seite
Seite 1/2/

Anzeige