Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen will bei der Anlage aber Freiräume setzen. So ist es dabei nicht entscheidend, ob sie eine Lebensversicherung, private oder gesetzliche Rentenversicherung oder Rürup-Rente zur Altersvorsorge wählen. Vielmehr steht im Vordergrund das etwas für die Rente und die Absicherung gegen Altersarmut gemacht wird. So sollen alle Selbstständigen, die bei Inkrafttreten des Gesetzes jünger als 30 Jahre sind oder dann erst eine selbstständige Tätigkeit aufnehmen, zu einer entsprechenden Altersvorsorge verpflichtet werden. Wer sich nicht privat absichert, soll sich nach von der Leyens Plänen in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichern. Für 30- bis 50 soll eine abgeschwächte Form der Regelung gelten.

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Das die geplanten Maßnahmen der Bundesarbeitsministerin begründet sind, zeigen aktuelle Zahlen des Statistischen Bundesamtes. Derzeit ist mehr als jeder zehnte Berufstätige in Deutschland sein eigener Chef. Aktuell gibt es 4,5 Millionen Selbständige in Deutschland. Die meisten besitzen zwar zur Absicherung existenzieller Risiken eine Berufsunfähigkeits- und eine private Krankenversicherung, aber betreiben nicht genügend Vorsorge fürs Alter. Da nur rund ein Viertel in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert oder durch ein berufsständisches Versorgungswerk abgesichert sind, muss die Mehrheit der Selbständigen eigenverantwortlich für das Alter vorsorgen.

Nur fünf Prozent werden für die direkte Altersvorsorge angelegt

Die meisten Selbständigen haben zwar sehr wohl die finanziellen Mittel, um für ihr Alter vorzusorgen: Nach Angaben des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) liegt das durchschnittliche Nettovermögen der Selbstständigen ohne Mitarbeiter bei rund 177.000 Euro, beschäftigen sie mehr als 10 Mitarbeiter, liegt es sogar bei 1,1 Millionen Euro. Damit ist das Vermögen rund 10 mal so hoch wie das eines leitenden Angestellten. Doch das bedeutet nicht, dass eine ausreichende Absicherung für das Alter vorliegt. Laut Angaben des Mannheimer Forschungsinstituts Ökonomie und Demographischer Wandel legen auch die gutverdienenden Selbständigen nur vier bis fünf Prozent ihres Vermögens direkt für die Altersvorsorge an.

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Rücklagen werden häufig falsch kalkuliert

Erschwerend kommt hinzu, dass Selbständige gegenüber Angestellten häufig über kein festes monatliches Gehalt verfügen. Vielmehr ist ihr Einkommen entsprechend der Auftragslage starken Schwankungen unterworfen. Ein anderes echtes Risiko liegt in dem weitverbreiteten Fehler, das eigene Ruhestandseinkommen zu hoch einzuschätzen. “Werden die späteren Alterseinkünfte auf das heutige Preisniveau bezogen und dementsprechend zu wenig zur Seite gelegt, kann es im Alter ein böses Erwachen geben“, so Prof. Tilmes, Mitglied des Vorstandes des FPSB Deutschland. weiter. Je höher die Inflation in der Zukunft, desto mehr muss der Selbständige beiseite legen, um in der Ruhestandsphase für sein Vermögen die gleiche Kaufkraft zu haben.

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