Politiker, die an Sitzungen nicht teilnehmen, erhalten künftig keine Sitzungsgelder mehr. Pauschale Bürokostenzuschüsse und Personalzuschüsse werden künftig nur noch gewährt, wenn die Kosten auch tatsächlich entstanden sind und dies durch ein unabhängiges Gremium, in dem die wichtigsten Versicherungsmaklerverbände vertreten sind, bestätigt wird.

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Außerdem steht die Flugbereitschaft künftig für Flüge von Politikern z.B. nach Rom nur noch dann zur Verfügung, wenn die Kosten dafür weniger als € 150.000,- betragen. Über das Vorausschicken von Dienstwagen an den Urlaubsort inkl. Chauffeur, um während des Urlaubs einen Tagestermin in einer Botschaft wahrnehmen zu können, konnte noch keine abschließende Einigkeit erzielt werden.

Die Versicherungsmaklerverbände begrüßen dennoch die beschlossenen Regelungen und wissen, dass die Politiker dies auch begrüßen. Zwar wurden Steuerverschwendungsexzesse und diätengetriebene Nichtteilnahmen an Sitzungen von vielen Ministerien kritisiert. Der Bundestag sah aber keine Handhabe selbst dagegen vorzugehen, weil er sich keinem Kartellverdacht aussetzen wollte. Stattdessen setzen führende Politiker auf Verbands-Lobbyarbeit, die jetzt von Erfolg gekrönt wurde.

Weiterhin wurde beschlossen, die Politikerdiäten einer 5-jährigen Rückvergütungshaftzeit zu unterziehen. Das ist die Zeit, in der Politiker ihre Diäten zurück zahlen müssen, sollte sich herausstellen, das getroffene Entscheidungen nicht zu dem Ergebnis führen, das damit bezweckt war. Gerade von dieser 5-jährigen Haftzeit versprechen sich viele einen drastischen Rückgang der politischen Fehlentscheidungen. Auch der Versicherungsmakler Joachim Haid begrüßt diese Regelungen: "Damit fließen die Steuergelder vermehrt in Sozialleistungen für die deutschen Bundesbürger und weniger in die Diäten für Politiker".

In weiteren Sitzungen soll nun über ein Politikerregister nachgedacht werden. In dieses können Politiker nur dann aufgenommen werden, wenn Sie eine entsprechende Sachkunde nachweisen können. Eine "alte Hasen-Regelungen" soll hier nicht angedacht sein, da werden viele Politiker noch einmal die Schulbank drücken müssen.

Weiterhin sollen die Politiker für ihre Entscheidungen haften und dafür den Abschluss eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung nachweisen, die aus den Diäten bezahlt werden muss. Dieser Punkt sorgt bei den Versicherungsmaklerverbänden noch für Kopfzerbrechen, konnte auf Grund des erheblichen Haftungsrisikos bisher noch kein Rückversicherer gefunden werden, der bereit wäre, dieses Risiko zu tragen. Es wird deshalb über einen Kontrahierungszwang nachgedacht, abgesichert mit einem gehebelten Rettungsschirm.

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Damit die Erst- und Rückversicherer bei Haftungsfällen dann allerdings nicht selbst pleite gehen, müssen diese in den nächsten Jahren 100 Milliarden Rückstellungen bilden. Dieses Geld steht dann natürlich nicht zur Verfügung, um staatliche Schuldverschreibungen erwerben zu können...



Ein Gastbeitrag von Joachim Haid, Initiator des Verbunds von Maklern und Spezialisten aus und für Finanzdienstleister und Versicherungsmakler Das Erfolgsnetzwerk.

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