Am Jahresende 2010 erhielten in Deutschland rund 797 000 Personen ab 18 Jahren Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII „Sozialhilfe“).

Anzeige

Damit waren am Jahresende 2010 deutschlandweit 12 von 1 000 volljährigen Einwohnern auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung angewiesen. Am häufigsten bezogen die Menschen in den Stadtstaaten Bremen (21 je 1 000 Einwohner), Berlin und Hamburg (jeweils 20) diese Sozialleistungen. Mit jeweils 7 Empfängern je 1 000 volljährigen Einwohnern nahm die Bevölkerung in Thüringen und Sachsen diese Hilfe am seltensten in Anspruch.

Die Grundsicherung kann bei Bedürftigkeit von dauerhaft voll erwerbsgeminderten 18- bis 64-Jährigen sowie von Personen im Rentenalter ab 65 Jahren bezogen werden. Ende 2010 erhielten 7 von 1 000 der 18- bis 64-jährigen Frauen und 8 von 1 000 gleichaltrigen Männer entsprechende Leistungen.

Anzeige

Im Rentenalter war die Inanspruchnahme deutlich höher: Von jeweils 1 000 Einwohnern ab 65 Jahren waren in Deutschland 28 Frauen und 20 Männer auf entsprechende Leistungen angewiesen. Besonders betroffen waren die Frauen im früheren Bundesgebiet (ohne Berlin). Dort erhielten 30 von 1 000 Frauen ab 65 Jahren Grundsicherung im Alter. In den neuen Ländern (einschließlich Berlin) bezogen lediglich 19 von 1 000 Frauen dieses Alters entsprechende Leistungen.

Anzeige