Die bisherige Gebührenordnung der Zahnärzte ist bereits 23 Jahre alt und viele neue Behandlungsmethoden kommen darin nicht vor. Mit der neuen Verordnung will man sich auf die Weiterentwicklung und den wissenschaftlich-technischen Fortschritt in der Zahnmedizin einstellen. Ziel ist es eine aktuelle und regelgerechte Versorgung zu gewährleisten, die neueste Methoden angepasst ist.

Anzeige

Gesetzlich Krankenversicherte sind davon normaler Weise nicht betroffen. Nur, wenn Behandlungen über Standardleistungen hinausgehen, sind diese betroffen. So zum Beispiel beim Zahnersatz. Hier werden rund zwei Drittel der Kosten für Zahnersatz nach der privaten Gebührenordnung abgerechnet, da die Zuschüsse durch die gesetzliche Krankenversicherung nicht ausreichen. Zahnärzte sind ab jetzt verpflichtet, bei zahntechnischen Leistungen über 1.000 Euro dem Patienten einen Kostenvoranschlag anzubieten.

Die Bundesregierung rechnet mit einer Mehrbelastung von 164 Millionen Euro für private Haushalte. Insgesamt werden die Honorare um circa sechs Prozent, rund 345 Millionen Euro, angehoben. Die privaten Krankenversicherungen müssen mit Mehraufwendungen von rund 122 Millionen Euro rechnen. Der Rest, in Höhe von ungefähr 59 Millionen Euro jährlich, belastet Bund, Länder und Gemeinden.

Anzeige

Enttäuscht zeigte sich Volker Leienbach, Direktor des Verbandes der Privaten Krankenversicherung (PKV), zur Verabschiedung des Kabinettsentwurfs. „Mit dieser „kleinen“ GOZ-Novelle wird leider die Gelegenheit verpasst, eine moderne Gebührenordnung auf betriebswirtschaftlicher Kalkulationsgrundlage zu entwickeln.“

Anzeige