Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (www.anwaltshotline.de) berichtet, hatte eine Bauer aus der Bodensee-Region für die Erdbeerernte auf seinen Feldern 33 Helfer aus Kroatien angeworben, die ihm offiziell über die Zentralstelle für Arbeitsvermittlung zugewiesen worden waren.

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Weil die Erntehelfer allerdings über die Arbeitsbedingungen vor Ort murrten und der Landwirt sie deshalb für faul hielt, kündigte er ihnen bereits nach 10 Tagen fristlos und schmiss sie auch aus der Unterkunft raus. Hinzugerufene Mitarbeiter des Hauptzollamts kümmerten sich um die Verpflegung der Fremden und die Ortspolizei organisierte kurzfristig einen Bus für die vorfristige Heimreise. Die 2.500 Euro dafür stellte die Behörde dem Bauern in Rechnung.

Und das zu Recht, wie die baden-württembergischen Verwaltungsrichter betonten. Zwar sollten die Kosten der Rückreise - wie übrigens auch die verauslagten Anreise- und Visakosten und die Unterkunft - später mit dem Lohn verrechnet werden. "Doch durch die fristlose Kündigung seinerseits und die sofortige Verweisung aus der Unterkunft hat der Bauer nunmehr die Gefahr der Obdachlosigkeit der von ihm ins Land geholten Erntehelfer herbeigeführt und ist damit als sogenannter Handlungsstörer zur Kostenerstattung verpflichtet", erklärt Rechtsanwältin Tanja Leopold (telefonische Rechtsberatung unter 0900/1875000-0 für 1,99 Euro pro Minute). Eine kurzfristige polizeiliche Einweisung in die bisherige Unterkunft oder in umliegende Gasthäuser sei jedenfalls nicht möglich gewesen.

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