Die Rettungsbehörde hat nach dem Feuerwehrgesetz stets eigenständig zu prüfen, was notwendigerweise zu tun ist und was nicht, und darf die Folgen einer sich aus der Situation ergebenen Fehlentscheidung nicht ohne weiteres auf Dritte abwälzen. Das hat das Landgericht Berlin entschieden (Az. 49 S 106/10).

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Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (www.anwaltshotline.de) berichtet, war eine Mieterin mit ihrer Nachbarin verabredet, vernahm bei einem Anruf allerdings nur ein Stöhnen im Hörer und bekam dann überhaupt kein Lebenszeichen mehr von ihr - niemand nahm das Telefon ein zweites Mal mehr ab. Darauf alarmierte die erschrockene Frau die Feuerwehr. Die kam, brach nach erfolglosem Klingeln die Wohnungstür auf - und fand nur eine leere Wohnung vor. Den Schaden in Höhe von 1.006,81 Euro sollte nun die den Alarm auslösende Mieterin zahlen.

Zu Unrecht allerdings, wie Berlins Landesrichter urteilten. Die Frau habe auf Grund der konkreten Situation eine Notlage ihrer Nachbarin angenommen und zu Recht Hilfe gerufen. Zwar müsse derjenige, der vorsätzlich oder fahrlässig das Eigentum eines anderen widerrechtlich verletzt, den daraus entstehenden Schaden ersetzen. "Doch die um das Leben ihrer Nachbarin besorgte Mieterin hat die umstrittene Tür ja nicht selbst zerstört - und damit kann die Zerstörung durch die Feuerwehr nicht mehr der Frau als Täterin zugerechnet werden", erklärt Rechtsanwalt Alexander P. Taubitz (telefonische Rechtsberatung unter 0900/1875000-0 für 1,99 Euro pro Minute).

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Ob zur Abwehr einer vermeintlich drohenden Lebensgefahr tatsächlich ein gewaltsames Eingreifen notwendig ist, entscheiden vor Ort die alarmierten Einsatzkräften immer selbst. Laut Berliner Richterspruch haben sie stets in Eigenverantwortung zu prüfen, welche Maßnahmen zu ergreifen sind, gemessen am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Überziehen sie dabei - ungewollt - ihr Tun, kann dies nicht mehr der Mieterin vorgeworfen werden. Obwohl sie mit ihrer Schilderung unbestritten erst die Grundlage für das Eingreifen der Feuerwehr geliefert hat, durfte die Frau darauf vertrauen, dass die Rettungskräfte professionell vorgehen und dementsprechend wissen, was sie tun.

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