Laut Umfrage sind aktuell 11 Prozent der Deutschen über eine Private Krankheitskostenvollversicherung abgesichert, 86 Prozent der Bundesbürger hingegen in der gesetzlichen Krankenversicherung organisiert. Das sinkende Versorgungsniveau in der gesetzlichen Versicherung trägt zum Boom der Zusatzversicherungen bei: die drastischen Einschnitte des Gesetzgebers steigern die Bereitschaft der Kassenmitglieder, private Zusatzpolicen abzuschließen.

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Auch in PKV kein Rundumschutz

Doch auch in der Privaten Krankenversicherung gewährleistet nicht jeder Tarif eine Rundumversorgung. Hier regelt der jeweilige Versicherungsvertrag, welche Leistungen garantiert sind und welche nicht. So ging die Lockerung der Aufnahmebedingungen zu Beginn des Jahres 2011 mit einer steigenden Zahl von Dumpingtarifen einher.

Diese Angebote bieten nur einen eingeschränkten Schutz, so dass etwa psychologische Therapien nicht bezahlt werden – und locken Patienten in die PKV, die mit den Beitragszahlungen überfordert sind. So kündigten im Juli sowohl die DKV als auch die Central Versicherung an, ihre Einstiegertarife wieder abzuschaffen. Begründet wurde der Schritt mit der großen Zahl an säumigen Beitragszahlern in den Einstiegstarifen.

Zahnergänzungsversicherungen besonders populär

Demnach ist die beliebteste Ergänzungsversicherung mit 24 Prozent aller abgeschlossenen Tarife eine Zahnergänzungsversicherung. Es folgen Krankentagegeldtarife mit 18 Prozent, Tarife für stationäre Leistungen mit 15 Prozent, Private Pflegeergänzungsversicherungen mit 11 Prozent und Tarife für ambulante Ergänzungsleistungen mit 8 Prozent.


Private Ergänzungsversicherungen sollen die Lücken schließen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung bestehen. Sylvia Gimmler, Krankenversicherungsexpertin der Gothaer, argumentiert: „Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt für Zahnersatz nur einen Festzuschuss, einen Teil der Kosten müssen die Versicherten selbst tragen. Je höherwertiger die Versorgungsform für Zahnersatz ist, desto höher ist der Eigenanteil des Versicherten. Durch private Zahnergänzungsversicherungen können gesetzlich Versicherte ihren Eigenanteil reduzieren – auch Implantate und Inlays sind dann bezahlbar“.

Eine Lücke besteht zum Beispiel auch beim Krankengeld. Grundsätzlich gilt: Wer als Arbeitnehmer krank und dadurch arbeitsunfähig wird, hat in der Regel zunächst für sechs Wochen Anspruch auf Lohnfortzahlung durch seinen Arbeitgeber. Anschließend gibt es für gesetzlich Versicherte Krankengeld von der gesetzlichen Krankenkasse. Das Krankengeld beträgt 70 Prozent des Bruttogehalts bis zur Beitragsbemessungsgrenze, jedoch maximal 90 Prozent des letzten Nettogehalts. Vom geringeren dieser beiden Beträge werden dann noch die anteiligen Beiträge zur Sozialversicherung abgezogen – lediglich der Rest wird als Krankengeld ausgezahlt. Dabei ist die finanzielle Lücke in der Regel umso größer, je höher das Bruttoeinkommen ist.

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Auch im stationären Bereich können gesetzlich Versicherte Zusatzangebote der PKV nutzen. Ergänzungstarife ermöglichen z.B. Chefarztbehandlung, Zweibettzimmer und ambulante Operationen.

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