Die Erweiterungen im Bereich Zusatzversicherung sind für gesetzlich Versicherte gedacht, die ihren Schutz flexibel gestalten wollen. Dabei verzichtet die Nürnberger Krankenversicherung auf Wartezeiten und bei zwei Tarifen auch auf Gesundheitsfragen.

Anzeige

Zuzahlung bei Sehhilfen

Der Baustein „Sehen und Hören“ senkt die Zuzahlung bei Sehhilfen (Brillen, Kontaktlinsen), Laserverfahren am Auge, Hörgeräten und sonstigen Hilfsmitteln wie Insulinpumpen und Beatmungsgeräten:

  • Für Sehhilfen 100 % Erstattung bis 300 EUR alle 24 Monate
  • Für Laserverfahren, z. B. LASEK oder LASIK, 100 % Erstattung bis 750 EUR pro Auge; erneuter Anspruch nach 60 Monaten
  • Für Hörgeräte: 100 % bis zu 800 EUR je Ohr alle 36 Monate
  • 100 % für sonstige Hilfsmittel zu 300 EUR, alle 24 Monate
  • Keine Gesundheitsfragen

Vorsorge-Untersuchungen und Impfungen

Die Kosten bestimmter IGeL-Leistungen und Schutzimpfungen sowie altersunabhängiger Untersuchungen werden im Tarif „Vorsorge“ übernommen, z. B. zusätzlicher Gesundheits-Check, ergänzende Krebsvorsorge, erweiterte Schwangerschaftsvorsorge, Schlaganfallvorsorge, Ultraschalluntersuchungen:

Anzeige

  • 100 % Erstattung für altersunabhängige Vorsorgeuntersuch- ungen bis zu 400 EUR innerhalb von 12 Monaten
  • Schutzimpfungen inkl. Impfstoff zu 100 %, max. 200 EUR inner- halb von 24 Monaten (z. B. für FSME, Hepatitis, Tollwut, Typhus, Gelbfieber, Malaria-Prophylaxe bzw. andere Reiseschutz- impfungen)
  • Keine Gesundheitsfragen

Naturheilverfahren als Ergänzung zur Schulmedizin

Für viele Menschen sind Naturheilverfahren eine sinnvolle Ergänzung zur Schulmedizin. Mit dem Tarif „Alternative Medizin“ der Nürnberger stehen den Kunden zahlreiche Therapieformen der Naturheilkunde offen:

  • Homöopathie, Akupunktur, Akupressur, Osteopathie, Sauerstofftherapien oder traditionelle chinesische Medizin etc.
  • Erstattung von 80 % der Kosten für Naturheilverfahren bei Behandlung durch Ärzte, Heilpraktiker und Osteopathen bis zu 800 EUR (Kinder/Jugendliche 400 EUR) innerhalb von 12 Monaten
  • Versichert sind alle Behandlungsmethoden und Heilmittel, die im Hufelandverzeichnis bzw. im Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker enthalten sind.
  • Vereinfachte Gesundheitsfragen

Anzeige