Die ApothekenRente ist die einzige von den Tarifparteien empfohlene Lösung zur betrieblichen Altersvorsorge. Mit der neuen Branchenlösung hat das Versicherungskonsortium unter Federführung der R+V Lebensversicherung AG den Tarifvertrag des Arbeitgeberverbandes Deutscher Apotheken (ADA) und der Apothekengewerkschaft ADEXA umgesetzt.

Anzeige

Der „Tarifvertrag zur betrieblichen Altersvorsorge für Mitarbeiter in Apotheken und Auszubildende zur Pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten“ wurde geschlossen, um die Altersbezüge von Apothekenmitarbeitern zu verbessern. Er tritt zum 1. Januar 2012 in Kraft. Erstmals werden mit dem Tarifvertrag für Apothekenmitarbeiter ein Arbeitgeberbeitrag und -zuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge tariflich vorgeschrieben. Nach dem Tarifvertrag ist jeder an diesen Tarifvertrag gebundene Apotheker verpflichtet, seine Mitarbeiter über die Inhalte des Tarifvertrags und damit auch über die neue ApothekenRente zu informieren.

Direktversicherung plus Entgeltumwandlung

Die ApothekenRente ist eine Direktversicherung. Das heißt: Der Apotheker zahlt monatliche Beiträge zwischen 10 und 27,50 Euro – abhängig von der Wochenarbeitszeit seiner Mitarbeiter. Darüber hinaus können die Angestellten im Wege der Entgeltumwandlung selbst einen freiwilligen Zusatzbeitrag leisten. Auf diesen Zusatzbeitrag zahlt der Arbeitgeber noch einmal einen 20-prozentigen Zuschuss. Für ihn fallen damit keine zusätzlichen Aufwendungen an, da er den Zuschuss aus den bei der Entgeltumwandlung gesparten Sozialversicherungsabgaben leistet. Insgesamt können bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze investiert werden.

Ein Beispiel: Eine heute 42-jährige Apothekenangestellte mit einem Teilzeitvertrag über 20 Wochenstunden erhält für ihre betriebliche Altersvorsorge einen Beitrag von ihrem Arbeitgeber in Höhe von 22,50 Euro. Aus ihrem Gehalt stockt sie diesen Betrag freiwillig um 50 Euro monatlich auf. Dafür erhält sie von ihrem Chef einen Arbeitgeberzuschuss von 10 Euro. Auf ihr betriebliches Altersvorsorgekonto fließen also monatlich insgesamt 82,50 Euro. Wenn die Angestellte mit 67 Jahren in den Ruhestand geht, erhält sie eine garantierte monatliche Rente von 115 Euro. Diese erhöht sich durch die bis dahin entstandenen Überschüsse.

Anzeige

Rechnungszins sichern

Apothekenmitarbeiter haben nach § 1a des Betrieblichen Altersversorgungsgesetzes einen Anspruch auf Entgeltumwandlung und können damit etwas für ihre Altersvorsorge tun. Mit Inkrafttreten des Tarifvertrags zum 1.1.2012 haben sie einen Anspruch auf den Arbeitgeberbeitrag zur ApothekenRente und den 20-prozentigen Arbeitgeberzuschuss bei Entgeltumwandlung. Alle Apotheker, die noch in 2011 für ihre Angestellten eine ApothekenRente abschließen, sichern ihnen für die gesamte Laufzeit den garantierten Rechnungszins von derzeit 2,25 Prozent. Ab 2012 bieten die Konsortialpartner R+V, Alte Leipziger und Axa die ApothekenRente als Unisextarif an, der unabhängig vom Geschlecht der Apothekenmitarbeiter einheitliche Preise vorsieht, zum dann gültigen Rechnungszins von 1,75 Prozent.

Anzeige