Eine fristlose Kündigung ist dann selbst bei langjähriger Betriebszugehörigkeit des Betroffenen rechtens. Das hat jetzt das Landesarbeitsgericht Sachsen im Fall eines 33-jährigen Anlagenmonteurs entschieden (Az. 1 Sa 749/10).

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Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (www.anwaltshotline.de) berichtet, bremste der Mann am Steuer seines Dienstwagens nicht rechtzeitig und fuhr auf ein an einer auf Rot geschalteten Ampel stehendes Fahrzeug auf. An dem fremden Auto entstand kein Schaden, so dass dessen Fahrer auf eine Unfallaufnahme verzichtete.

Um aber den eigenen Schaden von ca. 1.500 Euro am Firmenauto zu kaschieren, erzählte der Monteur seinem Abteilungsleiter, er und sein mitfahrender Kollege hätten den auf dem Bürgersteig geparkten Wagen lädiert vorgefunden, nachdem sie zum Unfallzeitpunkt gar nicht im Fahrzeug gewesen seien, weshalb der offenbar fahrerflüchtige Schadensverursacher ihnen auch nicht bekannt sei. Ein Lügengebäude auf wackligen Beinen, das nicht lange halten konnte und durch die anschließende wahrheitsgemäße Darstellung des Beifahrers tatsächlich zusammenbrach. Woraufhin das Firmenmanagement dem schon vorher mehrfach wegen seiner rüpelhaften Fahrweise abgemahnten Monteur fristlos kündigte.

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Und das zu Recht, wie die Chemnitzer Landesarbeitsrichter betonten. "Der Verkehrssünder hat nicht nur einen von ihm verschuldeten Unfall gegenüber seinem Arbeitgeber vertuschen wollen, sondern durch die vorgetäuschte Fahrerflucht auch dessen berechtigte Schadensersatzansprüche gegen ihn verschleiert", erklärt Rechtsanwältin Tanja Leopold (telefonische Rechtsberatung unter 0900/1875000-0 für 1,99 Euro pro Minute) den Urteilsspruch. Erschwerend komme im Übrigen noch hinzu, dass der Delinquent einen weiteren Arbeitnehmer in sein eigenes Fehlverhalten verstricken und damit in das Täuschungsmanöver hineinziehen wollte.

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