Auf ein entsprechendes Urteil des Amtsgerichts Bremen (17 C 105/10) weist die Wüstenrot Bausparkasse AG hin.

Anzeige

In einem Mehrfamilienhaus hatten mehrere Mietparteien die Miete um 20 Prozent gekürzt, weil ein Mitbewohner den Hausfrieden immer wieder massiv durch sehr laute Musik und Geschrei − auch zu den Ruhezeiten − störte. Der Vermieter kündigte daraufhin dem lärmenden Mieter und verklagte ihn, die von den anderen Mietparteien einbehaltenen Beträge zu ersetzen. Damit kam er vor Gericht durch. Da die Geräuschbelästigungen über das gewöhnliche und zumutbare Maß hinaus gingen, hätten die anderen Mieter zurecht die Miete gekürzt. Den dadurch erlittenen Schaden müsse der lärmende Mieter ausgleichen.

Anzeige