Dabei behaupten die Anrufer, sie handeln im Auftrag oder mit Wissen des zuständigen Unfallversicherungsträgers. Um Druck auf die Kunden auszuüben, verweisen die Betrüger auf die neue DGUV-Vorschrift 2 und drohen auch mit Kontrollbesuchen der Polizei, sollte das Unternehmen nicht auf das Angebot eingehen. Doch Berufsgenossenschaften und Unfallkassen warnen ausdrücklich vor diesen Kaufgeschäften: keine dieser Firmen handelt tatsächlich im Auftrag der gesetzlichen Unfallversicherung.

Anzeige

Infomaterial der Unfallversicherung meist kostenlos

In einer Pressemitteilung heißt es, den krummen Geschäften sollten Unternehmen schon deshalb keine Aufmerksamkeit schenken, weil Broschüren, Plakate oder Schulungsseminare von den Berufsgenossenschaften oder Unfallkassen in der Regel kostenlos angeboten werden. Auch beauftragt der Unfallversicherungsverträger weder eigene noch fremde Mitarbeiter damit, Betriebe anzurufen, um ihnen Infomaterial oder Schulungen kostenpflichtig anzubieten. Um diese Leistungen in Anspruch zu nehmen, müssen Firmeninhaber selbst aktiv werden und sich an den Unfallversicherungsträger wenden.

Zugleich betont die DGUV, dass sie niemals externe Firmen damit beauftragt, Mitgliedsunternehmen aufzusuchen oder Kontrollen durchzuführen. Stattdessen beschäftigen die Berufsgenossenschaften eigene Außendienstmitarbeiterinnen und -mitarbeiter, die sich durch einen Dienstausweis ausweisen müssen. Wer sich nicht ausweisen kann und sich als Mitarbeiter eines Unfallversicherungsträgers ausgibt, sollte keinen Zutritt zum Betriebsgelände erhalten.

Neue Regelungen zum Arbeitsschutz

Die Betrugsversuche erfolgten bei der Einführung der neuen DGUV-Vorschrift 2. Diese Unfallverhütungsvorschrift sieht neue Regelungen hinsichtlich des Einsatzes von Betriebsärzten und Fachkräften in Unternehmen vor und ist seit dem 01.01. 2011 in Kraft getreten. Unter anderem soll die neue Vorschrift bewirken, dass das Sicherheits- und Arztpersonal flexibler an die Bedürfnisse eines Unternehmens angepasst werden können.

Anzeige

Die Unsicherheiten hinsichtlich der neuen Regelungen nutzen nun die Betrüger für ihre Zwecke. Falls Betriebe Zweifel haben, ob ein Anruf oder ein Schreiben im Namen Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse auch tatsächlich authentisch ist, sollten sie sich mit ihrem Unfallversicherungsträger in Verbindung setzen.

Anzeige